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Christine Muller
geborgen wurden, wie mir schon versichert wurde. Ich nehme an,
dass sie auf dem letzten Transport nach Trankfurt gekommen sind;
es wird sich ja zeigen." E. Herzog schreibt, die Glocken in den
„meist geräumten Ortschaften" von Sengern, Sennheim, Steinbach
, Wattweiler, Niederaspach, Bernweiler, Oberburnhaupt,
Lutter, Eschbach, nicht ausfindig machen zu können. Laut
Elsässer vom 30. Juli 1919, wurden „in manchen Pfarreien, namentlich
den im Räumungsgebiet gelegenen, ... sämtliche Glocken
geholt, so in Saales alle 3, in Altkirch 26 alle 6, in Altpflrt, Aspach,
Franken, Fröningen, Heidweiler, Hirzbach, Illfurt, Köstlach, Liebs-
dorf Lümschweiler, Lutter, Mörnach, Roppenzweiler, Räderbach,
Waldighofen, Walheim, Winkel, sämtlich im Kreis Altkirch gelegen;
in Obersaasheim und Wolfganzen (Kreis Colmar), in Berrweiler,
Jungholz, Rimbach, Rimbach-Zell, Rufach, Sengern (Kr. Gebweiler),
in Sennheim alle 5, Nieder- und Oberburnhaupt, Wattweiler und
Wittelsheim (Kanton Sennheim), in Heimsbrunn, Wenzweiler und
Zillisheim (Kr. Mühlhausen), in Bebeinheim, Bonhomme, Orbey,
Ostheim, Markirch (S. L.), (Kr. Rappoltsweiler)".
Während seiner Abwesenheit von Frankfurt (Ende August bis
November) „kamen aber viele Glocken der A-Gruppe, zw. Einschmelzens
zum Abtransport; es befanden sich darunter mehrere
Stücke, die mit ,Läuteglocke/ hätten bezeichnet werden sollen, so
dass nunmehr für verschiedene Gemeinden eine solche nicht reserviert
wurde". Ende November hinderte noch die schlechte Witterung
Herzog, „sämtliche im Freien lagernden und in Frage kommenden
Glocken der B-Gruppe mit ,Läuteglocke/ zu signieren. Es
sind dies aber wenige Stücke, die nach vollständigem Aufbrauch der
A-Glocken im Reiche und bei einem etwaigen späteren Bedarf der
B-Glocken leicht ausfindig gemacht werden können. Die Läuteglocken
sind mit BL oder mit B Läuteglocke bezeichnet."
Knauth schreibt dem Bürgermeister von Schaefersheim,
welcher zu der Glocke vom Jahre 1420 noch eine Läuteglocke
beanspruchte: „... für die Befreiung der 2. Glocke als Läuteglocke
bin ich nicht zuständig".
Ende Mai 1918, anlässlich der vorgenommenen Nachprüfungen
der B- und C-Glocken, wird nochmals versichert: „Die
sogenannten Läuteglocken sind gänzlich ausser Acht zu lassen, also
auch nicht in die Listen aufzunehmen; ihre Ablieferung soll zunächst
nicht erfolgen. Im Sinne des Erlasses sind unter Läuteglocken solche
zu verstehen, die an sich der Gruppe A zugehören, aber lediglich aus
dem Grunde vorläufig zurückgestellt sind, weil sonst der betreffenden
Kirche keine einzige Glocke mehr verblieben wäre."
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