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Christine Muller
Die Abnahme wurde öfters durch ortsanssäsige Handwerker
ausgeführt. Man wandte sich aber auch an spezialisierte Handwerker
wie Schlosser, etwa z.B. Joseph Ringeisen aus SeTestat,
der in der Umgebung arbeitete. Das Bürgermeisteramt von
Rosheim wandte sich an zwei Handwerker aus dem Ort (Schlossermeister
Victor Reibel und Charles Adam, Blechschmied und
Müller); beide lehnten jedoch ab. Schließlich führte der Maurermeister
Weber aus Obernai, welcher in der Umgebung arbeitete
, die Abnahme durch.
Der vom Bistum nach dem Kriege erarbeitete Fragebogen
gibt Aufschluss, wie die Abnahme sich abgespielt hat. Die
Namen der Handwerker sind meistens vermerkt, wenn der
mit der Ausfüllung beauftragte Beamte jedoch nicht gerade
schrieb wie in Andolsheim: ... auf Befehl der Kreisdirektion
am 30. März. In Westhalten haben Soldaten etwa acht Tage
daran gearbeitet; ihnen wurden 281,64 Mk bezahlt, und die
Kosten des Transports nach Rouffach beliefen sich auf 10 Mk.
„Die 5 Glocken [von Grendelbruch ] werden am 17. April von der
Firma Stockreisser-Kaag aus Straßburg demontiert und am 18. April
von einem Militär-Last-Auto abgeholt und in Lützelhausen verladet
. Die Firma des Zimmermeisters Stockreisser erscheint
mehrmals bei diesen Angelegenheiten. Unternehmen wie
Facchi in Ste-Marie-aux-Mines arbeiteten zum Beispiel im
Markircher Thal.
In Illfurth wurden „die Glocken ... nach der Räumung vom
Militär entfernt; niemand aus der Gemeinde war zugegen."
Einige einzelne Glocken, wie in Jettingen oder Jebsheim,
entkamen der Ablieferung, weil sie versteckt werden konnten.32
Zeitgenössische Aufnahmen zeigen, dass die Glocken mit
Etiketten, auf welchen u. a. das Gewicht vermerkt war, versehen
wurden. Man sieht auch aufgemalte große Buchstaben
(z.B. A, B, BJ, C oder I) und Zahlen. Bereits am 23. April 1917
muss Knauth die Kreisdirektoren darauf aufmerksam machen,
dass „von vielen Gemeinden bei der Ablieferung der Glocken, Prospektpfeifen
und anderer Metalle eine hinreichend sorgfältige Bezeichnung
der Gegenstände zwecks späteren Feststellung der Herkunft
unterlassen wird. So sind jetzt schon eine Anzahl Glocken u. dergl.
an die Lagerstellen abgeliefert worden, deren Herkunft zweifelhaft
oder ganz unbekannt ist. Es bleibt fraglich, ob in allen Fällen rechtzeitig
noch die notwendigen Feststellungen gemacht werden können.
Die Folge dieser Unterlassungen könnte sein, daß möglichenfalls
Glocken, deren Erhaltung wünschenswert ist, als Einschmelzgut behandelt
werden; abgesehen von den unübersehbaren Schwierigkeiten
hinsichtlich der Verrechnung des Metallwertes u. dergl." Er verlangt
„die schon verlangte Anbringung einer mit Draht zu befestigenden
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