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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 59
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0060
Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs

kaiischen Schönheit besteht, was in diesem Falle ein ganzes
Geläute beträfe, angenommen. So konnten das sehr schöne Geläute
der protestantischen Kirche von Mulhouse und das leider
schon beschädigte von Heiligenberg gerettet werden.39

Anlässlich der Nachprüfungen der Glocken im Jahre 1918
wird ein Sachverständiger für die Geläute ernannt. Das Ministerium
für Elsass-Lothringen schreibt am 6. Juni 1918 an
Knauth: „Zur Prüfung der elsass-lothringischen Glocken auf ihren
musikalischen Wert hat sich der Vorstand der Kirchenmusikschule
in Trier, Direktor Gustav Erlemann bereit erklärt. Ew. Hochwohlge-
boren ersuche ich, die aus Ihrem Gutachterbezirk in Betracht kommenden
Geläute dem Musiksachverständigen demnächst anzugeben
und möglichst den Prüfungen beizuwohnen. (...) Das Gesamtergebnis
der nochmaligen Durchprüfung sowohl der Glocken wie der Orgelprospektpfeifen
muss bis spätestens zum 1. August ds. Js. hier
vorliegen." Es handelt sich anscheinend um die Geläute von
Mulhouse (Maria-Hilf und Saint-Etienne), Reichshoffen, Sarre-
Union und Heiligenberg, dessen Glocken aber schon in Frankfurt
gelagert sind. Es müssen Sondererlaubnisse zum Läuten
erteilt werden.

Die offizielle Anleitung zur Beschreibung von Glocken weist
darauf hin, dass die Beschreibung „nicht nur lokalgeschichtliches
Interesse [hat], sie gewährt auch die Möglichkeit, nach dem Krieg
neue Glocken herzustellen, die den alten sehr ähnlich sehen ..."
wobei der klangliche Aspekt total ausgeschaltet wird.

Abb. 10: Colmar,
Verladen der Glocken
(AHR, Fonds Herzog).


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