Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 64
(PDF, 98 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0065
Christine Muller

Einwirkung der Beschlagnahme auf die Behörde

Wie schon erwähnt am Beispiel von Duppigheim, scheint das
Bistum der Beschlagnahme zuvorgekommen zu sein.

Der Straßburger Bischof, Mgr A. Fritzen, sendet am 10. Mai
dem Reichskanzler in Berlin einige Bemerkungen über die Art, in
welcher sich die Beschlagnahme in der Diözese abgespielt hat:
„Die durch die Bekanntgabe der Beschlagnahme aufgeregten Gemüter
konnten in etwa dadurch beschwichtigt werden, dass auf die Notwendigkeit
der Massnahme zum Zweck der Landesverteidigung hingewiesen
und auf Grund des § 9 der Bekanntmachung des Kriegsministeriums
die Befreiung der Glocken mit besonderem wissenschaftlichen,
kunstgewerblichen und kunstgeschichtlichen Wert, sowie die vorläufige
Belassung einer den Bedürfnissen des Gottesdienstes genügenden
Läuteglocke in Aussicht gestellt werden konnte. Leider ist, wie mir berichtet
wird, in einzelnen Teilen meiner Diözese, und zwar auch in
solchen, die nicht unmittelbar vom Feinde gefährdet sind, bei der
Durchführung der Beschlagnahme in einer Art und Weise vorgegangen
worden, die die Bevölkerung das Opfer doppelt schwer empfinden lässt.

Zunächst sind in einzelnen Pfarreien sämtliche Glocken abtransportiert
worden, so dass eine Läuteglocke für den Gottesdienst nicht
mehr vorhanden ist In anderen Pfarreien hat man, ohne Rücksichtnahme
auf die Ausdehnung der Pfarrei, als Läuteglocke nur die
kleinste, dem gottesdienstlichen Bedürfnis durchaus nicht genügende
Glocke belassen.

Zwar wurde seitens der Kriegsämter in Aussicht gestellt, dass die
ohne vorherige Prüfung und Begutachtung abtransportierten Glocken
in eine geeignete Lagerstelle verbracht würden, wo sie nachträglich
behufs Aufstellung der A-, B-, C-Gruppen geprüft und begutachtet
werden könnten, und dass auf diese Weise die Gewähr gegeben
würde, die wertvollen Glocken als Sicherungsgut vor der Einschmel-
zungzu bewahren. Indes soll, wie mein Vertreter in der von der Regierung
ernannten Sachverständigenkommission mir nach persönlicher
Besichtigung berichtet, die in Frage kommende Lagerhalle in Frankfurt
durchaus nicht die für eine solche Aufnahme, Besichtigung und
Aufbewahrung notwendigen Voraussetzungen aufweisen. Es soll an
den elementarsten technischen Hilfsmitteln fehlen, um die dort ankommenden
Glocken so auszuladen und aufzustellen, dass sie keinen
Schaden leiden und dass sie auch einigermassen entsprechend den
Weisungen des Kriegsministeriums von den Sachverständigen inventarisiert
und begutachtet werden könnten. An eine Berechnung des
phonetischen Kunstwertes, auf den das Preussische Ministerium eine
besondere Rücksichtnahme zusichert, ist bei den abtransportierten
Glocken überhaupt nicht mehr zu denken. Nicht wenige der in der
Lagerhalle untergebrachten Glocken sind übrigens stark beschädigt.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0065