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Christine Muller
13 „Hier sind diejenigen Bronzeglocken zu melden, für die eine vorläufige Zurückstellung von der Enteignung
und Ablieferung aus nachstehend angeführten Gründen zulässig ist und zwar: 1. Wenn kein besonderer,
sondern nur ein mäßiger wissenschaftlicher, geschichtlicher oder Kunstwert vorliegt, oder solche Bronzeglocken
noch nicht oder nicht endgültig beurteilt worden sind. (Zu belegen durch Gutachten anerkannter
Sachverständiger). Kennwort: „Kunstwert". 2. Wenn eine Glocke für die Bedürfnisse des Gottesdienstes
in einem Geläute erhalten bleiben soll, für das die unter 1 und 3 angeführten Befreiungsgründe keine
Anwendung finden können. In diesem Falle ist jeder Kirchengemeinde nur die Bronzeglocke vom geringsten
Gewicht vorläufig zu belassen. (Zu belegen durch Gutachten der zuständigen Kirchenaufsichtsbehörde
). Kennwort: „Läuteglocke". 3. Wenn die Kosten des Einbaues der Ersatzglocken ausschließlich des
Wertes derselben den Übernahmepreis für das ausgebaute Bronzegewicht überschreiten würden. (Zu belegen
durch Gutachten der zuständigen Kirchenbaubehörde bezw. herangezogener Glockengießer u. a. m.).
Kennwort: „Hohe Einbaukosten". Es handelt sich um Glocken, „deren Erhaltung aus Rücksichten der
Wissenschaften, Geschichte oder Kunst lediglich wünschenswert ist".
14 „Hier sind diejenigen Bronzeglocken zu melden, für die ein besonderer wissenschaftlicher, geschichtlicher
oder Kunstwert von den zuständigen Sachverständigen bescheinigt worden ist. Bronzeglocken von wissenschaftlichem
, geschichtlichem oder Kunstwert, über die ein endgültiges Gutachten der zuständigen Sachverständigen
zum Abgabetermin der Meldung noch nicht vorliegt, sind von den Betroffenen unter Gruppe
B zu melden." Die Glocken der Liste C müssen „unbedingt erhalten bleiben".
15 Schreiben des Kriegsministeriums an den Bischof vom 19. Mai 1917.
16 DerElsässer, 28. Juli 1919.
17 H[ERZOG] (E[mile]), op.cit. S. 57
18 H[ERZOG] (E[mile]), op.cit. S. 74. In seinem Ortschafts-Verzeichnis zum Inventar der nach Frankfurt
verbrachten elsässischen Glocken, schreibt er am 12. September: „Noch nicht aufgenommen
sind einige Hunderte von Glocken, die erst in der letzten Zeit angefahren wurden, davon ist ein grosser
Teil bereits mitA- B- oder C bezeichnet."
19 H[ERZOG] (E[mile]), op.cit. S. 75.
20 Köln, 1864 - Gengenbach 1924. Ihm oblag die schwierige Arbeit, das Fundament des Pfeilers des
Strassburger Münsters zu ersetzen und so den Turm zu retten. Er wurde jedoch von den Franzosen
nach dem Kriege ausgewiesen. (FUCHS [Francois-Joseph], Notiz in Nouveau Dictionnaire de
Biographie Alsacienne [NDBA]).
21 Eugene Muller (Ranspach 1861 - Strasbourg 1948), Professor an der katholischen Theologie-
Fakultät in Straßburg (1903-1920), Rektor der Straßburger Universität (1917-1918), Vorsitzender
der Societe pour la Conservation des Monuments Historiques d'Alsace (1913-1919), Abgeordneter
im Landtag (1911), Abgeordneter des Unter-Elsass (1919 und 1924), Senator (1927 und 1935), Vorsitzender
der „commission pour le triage des cloches ä Francfort sur le Main" (1917). BAECHLER
(Christian), Notiz in NDBA.
22 Colmar, 1888-1952 (WILSDORF (Odile), Notiz in NDBA).
23 BOURSON (Paul), Nos cloches d'Alsace, in LAlsace francaise, 17 novembre 1923.
24 Der Architekt Hugo Rahtgens (Lübeck 1872-1946) wurde nach Strasbourg gerufen, um die elsässischen
Denkmäler zu inventarisieren (IGERSHEIM (Francois), Un inventaire des monuments
historiques d'Alsace qui ne verra pas le jour: l'inventaire de Georg Dehio et Hugo Rahtgens, Ca-
hiers Alsaciens dArcheologie dArt et d'Histoire, 2003). Er verfasste auch eine (unveröffentlichte)
Studie unter dem Titel „Beiträge zur elsässischen Glockenkunde" sowie eine Bestandaufnahme der
alten Glocken in den von ihm besuchten Kirchen des Kreises Saverne (AMS 113 Z 43 20C).
25 Dinsheim 1871 - Strasbourg 1939, Doktor der Theologie und Komponist, Superior des Priesterseminars
, PFRIMMER (Robert), Notiz in NDBA.
26 So ließe sich die Anwesenheit auf dem Lagerfoto der mittelalterlichen Glocke aus der Saint-
Morand-Kapelle bei Altkirch erklären.
27 In Muttersholtz befand sich tatsächlich eine Glocke aus dem Jahre 1507, Lamperti zugeschrieben,
welche aber bereits im Jahre 1857 umgegossen worden war.
28 1769 ist richtig.
29 Laut einer Verfügung der Kriegsamtstelle Saarbrücken (K. R. n° 4070) sei es am einfachsten, die
Glocken im Turm zu zerschlagen, jedoch nicht ohne Einwilligung der Besitzer, und erst, wenn
keine andere Möglichkeit besteht, sie herabzulassen (BOUR [R. S.], op. cit, S. 34).
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