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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 488
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488

Dieter Weis

Bei der nächsten Bannbeschreibung vom Jahr 1721 ist der Garten
wieder aufgeführt:3

„Item siben manshawet undt zweieinhalb Vierteil manshawet
garthen allda, ziehen Landt auffder ringsheimberweeg, Landt ab
die fraw Harnistin. gegen rhein der pfaffenbacher graben [heute
verschwunden] undt ein fürstengueth, gegen wald die allmendt
[Steinenweg], der olisischen fraw wittib undt Erben vermög In-
ventary gehörig"

Zwischen den Olizi'schen Erben kam es zu Streitigkeiten, wem
der Ertrag des Gartens zusteht bzw. wie er zu verteilen sei. Über
seine Forderungen an Herrn Felix Anton von Maillot stellte
Leopold Hermann von Olizy eine „weitläufige" Rechnung auf,
in der auch der Garten im Bienle erscheint. So schreibt von
Olizy unter der lfd. Nr. 24: „Ist demselben bewußt, dass ich 1738
habe den alten Zaunsteckenhag am Obstgarten vor dem thoma thor
frisch setzen lassen, hat mich gekostet über 30 newe Zaunstecken"
(...). Samt Fuhrlohn, drei neuen Latten, 175 Lattnägeln und
Taglohn für drei Mann habe es insgesamt 3 f 5 ß 5 Pfennig
gekostet. Im folgenden Jahr 1739 (lfd.Nr. 25) habe er den nämlichen
Garten mit Weiden-Zaunstecken gegen Joseph Jengers
Garten separieren lassen, was insgesamt 11 f 7 ß 11 kostete.

Unter Nr. 26 schreibt er: „Item ist demselben bewußt wie daß
ich 1739 im selbigen Obstgarten habe lassen 6 schöne junge gezweigte
obstbäum setzen (...) Kosten 6 f."

Schließlich beschließt er seine Vorwürfe und Forderungen
(nach Kostenersatz?) hinsichtlich des Gartens wie folgt:

„IL ist demselben bekannt, dass ich in selbigem jähr habe drey
sparglenländer in dem kleinen Krautgärtlein, im binle genandt,
laßen anlegen, Er aber ao. 1740, da ich in flandern wäre, solche
vermeßentlich, da daß gudt allschon im proceß wäre, wie es noch
dato ist, folglich widerrechtlich heraußgeworffen, undt zu grundt
gehen hat lassen, waren 300 setzling, dieße haben mich sambt
6 wagen beßerung - setzer lohn [?], undt underhalt über 8 fgekostet,
welche Er mir in gewißen zu Ersetzen schuldig ist. th. 8 f"4

Felix Anton von Maillot verfasste eine „Gegenantworth", worin
er seine Forderungen an Leopold Hermann von Olizy darstellte
und zu den einzelnen Forderungen seines Schwagers Stellung
nahm bzw. diesen zum Teil widersprach.5

Zu den Angaben von Olizy unter den Nummern 24 und 25
schrieb er nur kurz: „dißen graßgarten habe angetretten wie solcher
von fürstl. Comission angewißen undt geschätzet worden".

Zu Nr. 26 schrieb er: „wirdt beantwortet wie ort 24. die gemeldte
6 gesetzte junge bäum seindt nicht zu stand kommen".


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