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Ettenheimer Gärten, Teil 3-6 491
Hrn. Mathiß rißen erben 2/3tel mansht. undt Barthell Blanckh
erben 1/3 mansht lauth Inventary gehörig".4
Es folgte landauf (Richtung Süden) der nächste Garten, der an
den Stadtschreibereigarten angrenzte:
„Item ein manshawet garthen allda, ziehet Landt auff ein Herschafft
gueth, Landt ab Mathiß rißen seel. erben, gegen Rhein der
pfaffenbacher allmendt weeg, gegen Waldt der Stattgraben der
olisischen fraw Wittib undt Erben 2/3tel mansht.
undt der fraw harnistin 1/3 manshawet vermög Inventary gehörig
"5
Nun soll der Weg des Olizy'schen Gärtels noch weiter verfolgt
werden:
Am 6./8.7.1739 teilten die Olizy'schen Erben der verstorbenen
Witwe Maria Katharina Olizy geb. Greiner von Streiteck
deren Nachlass. Antragsteller war Felix Anton von Maillot,
dessen Ehefrau eine Tochter der Verstorbenen war.
Es wurden sämtliche bürgerlichen und adeligen Güter, welche
von der Verstorbenen herrührten und im Ettenheimer
Bann lagen, unter den Erben aufgeteilt. Erben waren die mit
Herrn von Maillot verheiratete Catharina Franziska von Olizy,
Leopold Hermann von Olizy, Maria Barbara von Reich geb.
von Olizy und Maria Theresia von Gail geb. von Olizy. Alle
vier Erben waren Geschwister und Kinder der Verstorbenen.6
Der einzige lebende Sohn und Miterbe, Leopold Hermann
von Olizy, war bei der Teilung nicht anwesend. Da er mit dem
Ergebnis nicht einverstanden war, reichte er Klage ein. Das
Reichskammergericht in Wetzlar wies seine Klage im folgenden
Jahr ab, und so blieb der Vertrag gültig.7 Olizy bezichtigte seinen
Schwager Maillot, ihn betrogen zu haben, was dieser wiederholt
zurückwies. Auf diese Streitigkeiten kann hier nicht
näher eingegangen werden.8
Das „Gärthel" vor dem Thomastor wird in einer sogen.
„Privat verfaßten Rechnung zwischen Frau Schwester (Maria
Barbara) von Reich Einseiths, und dann mit Leopold (Hermann
) von Olizy anderseiths, welche die Erbschafts Rechnung
nichts angeht" erwähnt. Zu den Forderungen der Frau von
Reich gegen ihren Bruder Leopold Hermann schreibt dieser:
„Mehr von das Gürtel 1738 1 f. 5 ß, das ist das gärthel vor dem
thomae thor-. Nota von diesem Gürtel kann Sie mir nichts ansetzen,
dieweilen sie solches anno 1738 völlig genutzet hat, gleichwie den
Überrest ihres völligen quart antheils an Einkünfften."9
Aus den Akten lässt sich nicht entnehmen, wer das „Gärthel
" nach der Teilung des mütterlichen (Greinerischen) Erbes
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