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Zum „Geschäftsbetrieb auswärtiger Photographen" in der Ortenau C O ~7
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Die Hatte bleibt zara Nachbestellen aufbewahrt.
Fotorevers
Adolf Demuth.
eines Großherzoglich Badischen Hofphotographen nicht verliehen
worden sei, mit dem Bemerken, dass jedem Gewerbetreibenden
über die Verleihung eines solchen Titels ein „ Patent" ausgefertigt
werde, damit er sich ausweisen könne.
Kopp aber trug den Hoftitel zu Recht. Er erhielt ihn von der
Landgräfin Friedrich von Hessen, Prinzessin Anna von Preußen
, wie eine Anzeige im Baden-Badener „Adreßbuch" von
1873 angibt. Kopp hatte in Baden-Baden vor seiner Karlsruher
Zeit ein Atelier.13
Mehr behördliche Aktionen verursachte eine Anzeige des
Bezirksamts Oberkirch vom 24. Mai 1893 gegen den Offenburger
Fotografen Adolf Demuth, der während der Pfingstfeiertage
1893 an den Wasserfällen Allerheiligen Personen fotografiert
hatte, „ohne die erforderliche Erlaubniß hierzu zu besitzen".
Gemeint ist mit dieser „Erlaubniß" ein Wandergewerbeschein,
der für das „Fotografieren im Umherziehen" vorgeschrieben
war.
Außerdem warf man A. Demuth „groben Unfug" vor, denn
er hatte dort „[...] den Apparat auf dem engen Fußweg aufgestellt
, wodurch der freie Verkehr gehemmt war". Demuth sollte
in Offenburg dazu Stellung nehmen und erklären, wie er die
Aufträge vollziehe, wo er die Fotografien ausführe und wie er
die fertigen Bilder den Bestellern zukommen lasse. Der damals
23-jährige Sohn des Offenburger Fotografen A. Demuth14 gab
bei seiner Vernehmung am 01.06.1893 an, dass er schon seit
Jahren in Allerheiligen Aufnahmen gemacht hätte, ohne dass
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