Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 528
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528

Hans-R. Fluck

J. Lohmüller,

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Der Akte beigelegte Terminankündigungen
von J. Lohmüller im
„Renchthäler Boten" Nr. 62, 1893
(oben) und Nr. 36, 1894 (rechts).

rhotographisches ^Itelier

J.LOHMUULER

Kunstlithograph u. Photograph

BÜHfe

Stadt

__.„..^______

Anerkannt von Jhrer Maj.der Koenujin
v. Schweden u. Norwegen
in Griesbach im Jahre 1876.

Fotorevers von Johannes Lohmüller
mit Werbehinweis auf,königliche
Anerkennung' 1876.

dies jemals beanstandet worden sei. Nach seiner
Kenntnis bedürfe er dazu auch keines Wandergewerbescheins
, da er die Aufnahmen in seinem Fotoatelier
zu Hause fertigstelle und die Bilder dann
an die fotografierten Personen per Postnachnahme
zustelle oder gegen Barzahlung aushändige.

Auf die Zusendung dieses Protokolls reagierte
das Bezirkamt Oberkirch mit dem Ersuchen an
das Offenburger Amt, Demuth die Notwendigkeit
eines Wandergewerbescheins zu eröffnen und
ihn über die Folgen weiterer unberechtigter Aufnahmen
im Oberkircher Bezirk zu belehren. Schon
am 12.06.1893 unterzeichnete Demuth den Empfang
eines entsprechenden Schreibens, das am
20.06.1893 auch den vier Gendarmen des Oberkircher
Bezirks zur Kenntnis gebracht wurde.

Damit rückte der Wandergewerbetrieb von Fotografen
erst richtig in das Blickfeld der Oberkircher
Behörde. Aufgrund von Zeitungsanzeigen, in
der er seine Dienste im Oberkircher Gasthaus zur
Linde anbot, war zuerst der Bühler Fotograf Johannes
Lohmüller15 davon betroffen.

Erstkommunikanten und Personen, die an
einem Feiertag eher als an den arbeitsreichen
Werktagen Zeit für eine Fotoaufnahme finden können
, sind seine Zielgruppe. Johannes Lohmüller
war in der Gegend Oberkirch, Bad Griesbach, Peterstal
und Oppenau schon seit 1875 tätig, wo er
im Sommer die Kurgäste als Kunden suchte. 1876
erhielt er in Bad Griesbach für seine Arbeit eine
lobende Anerkennung der Königin Sophie von
Schweden und Norwegen.16 Doch diese Auszeichnung
half ihm in Oberkirch nichts. Auch er wurde
gerügt und über seine Pflicht, einen Wandergewerbeschein
zu beantragen, offiziell belehrt.

Am 06. August 1893 erfolgte dann eine Anzeige gegen seinen
Sohn, Anton Adolf Lohmüller, der bei seinem Vater mitarbeitete
und drei Jahre später dessen Geschäft in Bühl übernahm. A.
Lohmüller hatte in Bad Peterstal Personen portraitiert und einen
Tag zuvor durch Plakate auf seine Dienste aufmerksam gemacht.
Er beteuerte, wie zuvor sein Vater und A. Demuth, seine Unschuld
und die Überzeugung, dass er keinen Wandergewerbeschein
benötige, da er die Aufnahmen erst zu Hause in Bühl
fertigstelle. Doch es erging ihm nicht anders wie seinen Vorgängern
, er musste für künftige Aufnahmen außerhalb seines


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