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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 26
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Manfred Hammes

könnten die unterschiedlichen Bibelübersetzungen sein. In
den frühen Bibelübersetzungen (Vulgata) wurde die Herleitung
der Prozesse aus dem zweiten Buch Moses (22,18) so formuliert:
„Die Zauberer sollst Du nicht leben lassen/' So auch in der Abbildung
des Titelblattes der Schrift von Petrus Binsfeld - siehe
Bild oben. In Trier führte dies etwa zur Verurteilung des
Rechtsprofessors und kurfürstlichen Rates Dr. Dietrich Flade.
In Anlehnung an den hebräischen Text hieß es später bei Martin
Luther „Die Hexen sollst Du nicht leben lassen".

Regelmäßig begannen die Verfolgungsperioden allerdings
mit Prozessen gegen meist ältere Frauen. Gegen diese Minderheit
glaubten Hexenkommissare, Richter und Landesherren
leichtes Spiel zu haben. Widerstand war weder vonseiten der
Beschuldigten selbst - viele waren alleinstehend und oft nur
durch Bettelei in der Lage, sich ein Existenzminimum zu sichern
- noch von der Öffentlichkeit zu erwarten. Das abstoßende
Äußere wurde zum Erkennungszeichen der Hexen.
„Weibsbilder, meist von hinfälligem Zustand, bleich und lahm
und ihrer Sinne nicht völlig mächtig", beschrieb sie ein Zeitgenosse
.

Ein erster Verdacht, etwa auch aufgrund einer anonymen
Beschuldigung, konnte durch eine der Hexenproben - die Nadelprobe
oder Wasserprobe waren weit verbreitet - erhärtet
werden. Der Körper der Beschuldigten wurde nach Hautunregelmäßigkeiten
abgesucht, nach Warzen, Narben oder Leberflecken
. Dieses „Stigma diabolicum" werden den Teilnehmern an
einem Hexensabbat vom Teufel selber eingebrannt. Wenn mit
einer Nadel hineingestochen wurde und kein Blut austrat,
wurde dies zu einem rechtfertigenden Indiz für die „peinliche
Befragung", die Folter.

Blieb die Suche nach einem Hexenmal erfolglos, führte dies
jedoch nicht in einem Umkehrschluss zu einer Entlastung der
Beschuldigten - ganz im Gegenteil. Es handle sich, so die Theorie
des Kölner Rechtsgelehrten Peter Ostermann, um die „eigene
Braut des Teufels, denn dieser brennt nur den weniger
treuen Hexen das Mal ein, nicht aber den Hexen, deren Treue
er sicher ist".7

Jede Feststellung im Verlaufe der Verfahren konnte immer
zulasten der Angeklagten ausgelegt werden. Wer bei der Wasserprobe
, bei der die Delinquenten gefesselt und dann ins Wasser
geworfen wurden, nicht unterging, war natürlich vom
Teufel gerettet worden. Wer ertrank, galt dann immerhin als
unschuldig und wurde nicht unter dem Galgen, sondern auf
dem christlichen Friedhof beerdigt. Besondere Frömmigkeit
galt als Indiz für Hexerei, ebenso wie eine auffallende Nachläs-


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