http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0040
Die Hexenakten und die Hexenprozesse in Oppenau
Anstelle des Vogts von Oppenau vertrat meist der Hofgerichtsad-
vocat Hermann Goppel aus Tübingen die Anklage.
Actum den 9. Aprilis Anno 1630 ist zu Oppenau Maleflzgericht
gehallten und der Richter nach altem Brauch halbteilig mit Oberkirch
und Oppenau ersetzt worden und sind die Richter
Erstlich
Stabhalter Herr Johann Leonhard Schwartz, Schultheiß zu Oberkirch
Protokollant
Sailer in Oberkirch
1608-1638
Protokollant
Oberkirch 1603-1636
Protokollant
Oberkirch
Protokollant
Schmied in Oberkirch,
Straßburger Geschlecht,
Protokollant
10 Johann Conrad Frey Krämer in Oberkirch
11 Georg Roth Oppenau Stabhalter 1631-1647,
Vogt f 23.9.1657
12 Bastian Braun Gerichtszwölfer f März 1636
Protokollführer war meist Paul Kunius, der Stadtschreiber von
Oberkirch von 1614 bis 1636.
Von den hier genannten Gerichtszwölfern Jakob Fieger,
Hans Braun und Marx Hornner mit ihren Frauen existieren
Bilder auf den Oppenauer Glasgemäldescheiben.
2 Jakob Fieger
1 Christoph Wehrlin
3 Hans Braun
4 Johann Daußler
5 Paul Gellterich
6 Hans Wahler
7 Marx Hornner
8 Hans Göhl
9 Lorenz Fellder
I
Maleflzgericht am 9.
April 1630, Richter
und Geschworene
Schema der Prozesse
Der Prozessverlauf war standardisiert und verlief immer nach
dem gleichen Schema:
- Anklage, Inhaftierung,
- Verhör - gütlich und/oder peinlich,
- Geständnis,
- Befragung nach Mitschuldigen,
- Verurteilung,
- Hinrichtung
Bei den Verhören wurde stets nach diesen fünf Punkten geforscht
:
- Teufelspakt
- Teufelsbuhlschaft
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