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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 39
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Die Hexenakten und die Hexenprozesse in Oppenau

Anstelle des Vogts von Oppenau vertrat meist der Hofgerichtsad-
vocat Hermann Goppel aus Tübingen die Anklage.
Actum den 9. Aprilis Anno 1630 ist zu Oppenau Maleflzgericht
gehallten und der Richter nach altem Brauch halbteilig mit Oberkirch
und Oppenau ersetzt worden und sind die Richter
Erstlich

Stabhalter Herr Johann Leonhard Schwartz, Schultheiß zu Oberkirch
Protokollant
Sailer in Oberkirch
1608-1638
Protokollant
Oberkirch 1603-1636
Protokollant
Oberkirch
Protokollant
Schmied in Oberkirch,
Straßburger Geschlecht,
Protokollant

10 Johann Conrad Frey Krämer in Oberkirch

11 Georg Roth Oppenau Stabhalter 1631-1647,

Vogt f 23.9.1657

12 Bastian Braun Gerichtszwölfer f März 1636

Protokollführer war meist Paul Kunius, der Stadtschreiber von
Oberkirch von 1614 bis 1636.

Von den hier genannten Gerichtszwölfern Jakob Fieger,
Hans Braun und Marx Hornner mit ihren Frauen existieren
Bilder auf den Oppenauer Glasgemäldescheiben.

2 Jakob Fieger

1 Christoph Wehrlin

3 Hans Braun

4 Johann Daußler

5 Paul Gellterich

6 Hans Wahler

7 Marx Hornner

8 Hans Göhl

9 Lorenz Fellder

I

Maleflzgericht am 9.
April 1630, Richter
und Geschworene

Schema der Prozesse

Der Prozessverlauf war standardisiert und verlief immer nach
dem gleichen Schema:

- Anklage, Inhaftierung,

- Verhör - gütlich und/oder peinlich,

- Geständnis,

- Befragung nach Mitschuldigen,

- Verurteilung,

- Hinrichtung

Bei den Verhören wurde stets nach diesen fünf Punkten geforscht
:

- Teufelspakt

- Teufelsbuhlschaft


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