http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0049
^.g Rainer Fettig
Original
Actum den 9. february Anno 630 Apolonia Jacob Ruoffen Weib
In s. Petersthal Oppen-auwer Gerichts, (Ihres allters ungef: Uff
die 70 Jahr) beyweßendt Herren Conradt Freyen, und Johann
Rothen + durch Herrn Ampttschaffnern + beeder des Gerichts
und Stattschreiber, Verdächtige und Verschraiter Hexerey halber
guetlich und mit betrohung nachrichters examinirt worden die
hat, aber uff güett: und ernst-liches Zu sprechen andres nicht
be-khennen wollen, dann das Sie Von lerem Stüelin aufgestanden
mit Vermellden ey wenn sie dann ein Hex sey: soll man Sie
hinthun wo sie hingehöre. Und allß Ir endtlich mit dem Nachrichter
getroht worden, sagte Sie, ach Gott von waß soll Ich denn
sagen. Hat sich allso durchaus ganz verdächtig gezeigt.
Prozesskostenregelung
Im Verlaufe dieser Prozesse wird mehrmals in Stuttgart wegen
der entstehenden Kosten infolge der langen Inhaftierung der
beiden Frauen angefragt, und wie man sich weiter verhalten
solle.
Einerseits treten Prozessverzögerungen ein wegen des einquartierten
Kriegsvolks, der „4. Aldringisch Compagnia". Andererseits
wird die in der Nachbarschaft in „Übung habende
österliche Zeit" als limitierender Zeitpunkt empfunden.
Dem Ambtsschaffner zu Oberkirch, Florenz Sattler, wird folgender
Befehl zugestellt:
Mit Appolonia Jacob Rueffen und Maria Magdalena Jerg Widmars
Ehefrauen verwart hierinnen vorgeschriebene Gebühr zue
verhandlen, hernachmalen wiederumben underthänig zue berichten
Die Kanzlei zu Stuttgart lässt am 10. April 1630 durch Johann
Braßtberg und Hieronymus Kolz an Florenz Sattler schreiben:
APPOLONIA JACOB RUFFEN in st. Petersthal und MARIA
MAGDALENA Georg WIEDMARS in Lierbach:
soll erkannt werden und urteil einsenden ...
Kaum eine Woche später verfügt Ludwig Friedrich Herzog zu
Württemberg:
APOLONIA Jacob Rueffen Innwohners In st. Petersthal
Oppenauer Gerichts Eheliche Hausfrauwen wird (in
Anweisung wegen der
Kosten
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