http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0072
Hexenprozesse im Harmersbachtal
selbst im gefängnuß mit muthwilliger weißen ein bein in halß gestoßen
und federn darzu gestoßen und sich am zinstag in nacht (einen
Tag vor dem Prozess, der Verf.) gegen den Mittwoch morgen umbracht
.
Allmählich ebbte die grausame Verfolgungswelle ab. Nach
und nach war es nicht mehr gleichbedeutend mit Folter und
Tod, eine Verbindung zur Magie anzudeuten oder jemand der
Hexerei zu beschuldigen. Relativ harmlos endete ein Verhör
vor dem Rat im Jahre 1657, in der Kinder die Frau des Simon
Wigerts beschuldigten, sie beherrsche das Hexenwerk und habe
damit ein Oxen und eine Kuh zu Enterspach geritten. Dieser nicht
ungefährlichen Anschuldigung aus Kindermund maß der Rat
keine weitere Bedeutung bei. Um jedoch künftigen Missverständnissen
aus dem Weg zu gehen, forderte der Rat die Frau
auf, binnen zwei Monaten das Tal zu verlassen.11
Wie tief der Aberglaube saß, wie stark Phantasien über
Magie und dunkle Kräfte bei dem einen oder anderen immer
noch vorhanden waren, zeigt ein Protokoll aus der Ratssitzung
vom Mai 1686. Michael Lehmann beantragte im Namen E.E.
Außschutz vor der burgerschaft umb des alt und wohlhergebrachte
kayserliche Recht zu gebrauchen angehalten, daß man das Üble oder
Laster der Zauberey strafen solle.12 Mit seiner Forderung hatte er
keinen Erfolg. Selbst als einige Tage später eine ältere Frau als
Hexe gerufen wurde, gab es keine Anklage gegen die Frau, sondern
der Verleumder musste eine Geldstrafe zahlen und noch
dazu ins heüßle.
Latent war eine gewisse Stimmung immer noch vorhanden,
wie die Aussage des Mathias Schüle 1724 belegt, wann er vogt
wäre, er vor allen dingen hexen brennen wollte, da er befragt wurde,
ob er dergleichen wüßte, er repliciret, daß er dergleichen genug
wißeP
Abkürzungen
GLA Generallandesarchiv Karlsruhe
Anmerkungen
1 Zur Geschichte der Verpfändung des Harmersbachtals: Lehmann, Karl-August: Harmersbach. Die
Geschichte eines Tales, Bd. 1, 1139-1812 (1989), 63-82
2 GLA 33/25, 1573, IX.2
3 GLA 30/108, 1575, IV.15
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0072