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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 73
(PDF, 94 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0074
_ 73

Etwas aus elsässischen Quellen über das Hexenwesen
in der Ortenau

Louis Schloefli

Nach den Angaben Grandidiers,1 ehemaliger Bistumsarchivar,
befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter
über das Hexenwesen2, Akten, welche natürlich auch die
Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von
Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich
gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt.3 Etwa 5000 Personen
seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen
. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft
Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden:
„Depuis 1615 ä 1635, il a regne dans la Justice generale de Veurope
et surtout de Veveche comme une espece de contagion. II n'etait pas
rare dans la meme annee de voir dans le meme village centpersonnes
brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul
village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee."* Die Akten
dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch
Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach
Karlsruhe verlagert.

Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in
den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen
.

I. Ein Hexenmeister, Hanß Burk,
„im Dettelbach seßhaft" (1574)

Aus einem Schreiben des Amtmanns von Oberkirch (8. März
1574) entnehmen wir Folgendes: „Hanss Burgk eingezogener und
bezichtigter hex zu oberkirch" betreffend: „das er Hanßen Burk im
Dettelbach sesshaft der von menniglich mit der hexereien beschwebt
(behafft?) und sein eigen gesind das er mit dem Vieh zuschaffen ohn
allen schew aussgeben, die auch eins theils solches von Ime gesehen
.. ., gefengklich einziehen und gütlich und (?) fragen lassen, der bek-
hantt wie mit ...er sich zu vorhahn (?) dieweil er vielicht an der
bezüchtigten Hexereien nicht sogar unschuldig sein würdet.

Sol dem ambt geschrieben werden, diesen gleichfalls peinlich fragen
zulassen und was er bekhenne wirdt hier ubersenden Ime seines
halth auch ferneren wiss mögen zugelten ob er Jhe mehr mit dem
Vieh zuthun ... und der hexereien befragt was inen darzu ..., und ob
die sich Gotteshuldigung gegen dem bösen feind begab und wie alles


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