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108 Martin Burkart
Anmerkungen
1 Levack, Brian: Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa. München 2003, 75.
Diese Eigenschaft unterscheidet die Hexenprozesse beispielsweise von den mittelalterlichen Judenverfolgungen
, die weithin pogromartigen Charakter hatten und von der Obrigkeit eher bekämpft
als unterstützt wurden. Die Parallele zwischen beiden Phänomenen, die bisweilen behauptet
wird, besteht nicht oder ist nur geringfügig.
2 Die Verleugnung Gottes war nicht bloß eine theologische Zutat, sondern von großer Bedeutung
und Tragweite. Die gesamte mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft verstand sich
selbst als christlich; insbesondere auch die Fürsten waren der Überzeugung, ihr Amt „von Gottes
Gnaden" erhalten zu haben. Durch die Abwendung von Gott und seiner Religion stellte die Hexe
den gesellschaftlichen Grundkonsens und auch die Legitimation der Regierenden infrage. Sie
galt somit als Bedrohung nicht nur der religiösen, sondern auch der weltlichen Ordnung.
3 Für die Hexenprozesse hatte die Vorstellung vom großen Hexensabbat unmittelbare und weitreichende
Konsequenzen: Es ergab sich für die Hexenrichter die Möglichkeit, beim Verhör einer
Hexe (natürlich unter Anwendung der Folter) die Namen ihrer Komplizinnen herauszubekommen
. Gerade deshalb lösten einzelne Hexenprozesse oftmals eine ganze nachfolgende Prozesslawine
aus.
4 Vgl. Rummel, Walter/Voltmer, Rita: Hexen und Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. Darmstadt
2008, bes. 28-30 sowie Dillinger, Johannes: Hexen und Magie. Frankfurt 2007, bes. 66-68.
5 Im Osten Österreichs, in der Steiermark, fanden Hexenprozesse erst nach 1550 statt.
6 Vgl. Burkart, Martin: Hexen und Hexenprozesse in Baden. Durmersheim 2009, bes. 55-61
7 Gegen ältere Vorstellungen von Zauberei, die ohne Teufelspakt und Hexensekte auskamen, argumentierte
etwa der berühmte Hexenhammer, der ausdrücklich von den moderni malefici (Pars I,
Quaestio 1, Articulus 3), also den „modernen Hexen" spricht. Kramer, Heinrich (Institoris): Der
Hexenhammer. Malleus Maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung. Hrsg. von Wolfgang
Behringer und Günther Jerouschek. München 2000, 152
8 Dass die Verbreitung recht beschränkt war, zeigt beispielhaft ein juristisches Gutachten der Universität
Ingolstadt für die markgräflich-badische Justiz aus dem späten 16. Jahrhundert. Dort
heißt es ausdrücklich, nur wenige Richter hätten ein Exemplar des Hexenhammers (cuius libri
copiam hoc tempore paucos habere; Hauptstaatsarchiv München, Hexenakten Nr. 3, Prod. 27
fol. 112v/112r), weshalb das Gutachten ausführlich daraus zitiert.
9 Blecourt, Willem de: Das Vordringen der Zaubereiverfolgungen in die Niederlande, Rhein, Maas
und Scheide entlang. In: Blauert, Andreas (Hrsg.): Ketzer, Zauberer, Hexen. Die Anfänge der europäischen
Hexenverfolgungen. Frankfurt a. Main 1990, 182-216; hier: 205. Die weitgehende
Beschränkung auf die gedruckte Literatur, namentlich den Hexenhammer, war eine folgenschwere
Engführung der klassischen Hexenforschung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
10 So Rousseaux, Ulrich: Flugschriften und Flugblätter im Mediensystem des Alten Reichs. In:
Arndt, Johannes/Körber, Esther-Beate (Hrsg.): Das Mediensystem im Alten Reich der Frühen
Neuzeit (1600-1750). Göttingen 2010, 99-114, hier: 106
11 Schilling, Michael: Bildpublizistik der frühen Neuzeit. Aufgaben und Leistungen des illustrierten
Flugblatts in Deutschland bis um 1700. Tübingen 1990, 3
12 Schilling (s. Anm. 11, hier: 40) gibt als durchschnittlichen Preis einer Flugschrift zwei bis vier
Kreuzer an und meint, dass dies im 17. Jahrhundert ungefähr dem Stundenlohn eines gelernten
Maurers entsprach.
13 Zu diesem Schluss bezüglich der Adressaten gelangt Wilke in seiner umfangreichen Studie;
Wilke, Jürgen: Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte. Von den Anfängen bis
ins 20. Jahrhundert. Köln, 2000, 21
14 Zur Auflagenhöhe vgl. Schneider, Ute: Grundlagen des Mediensystems. In: Arndt, Johannes/
Körber, Esther-Beate (Hrsg.): Das Mediensystem im Alten Reich der Frühen Neuzeit (1600-1750).
Göttingen 2010, 27-38, hier: 34
15 Näheres hierzu bei Burkart, Martin: Hexen und Hexenprozesse in Baden. Durmersheim 2009,
bes. 63-90
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