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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 115
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Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602

Rat und Gericht, auf die Verfahren und das Handeln des Rates
Einfluss nehmen.29 Verwandte der Angeklagten, die Zünfte, der
Offenburger Klerus, auch hochgestellte Würdenträger aus dem
Umland traten vor Rat und Gericht und baten um Hafterleichterungen
, Haftentlassungen und um ein gnädiges Urteil.30
Auch nach der Verkündung des Urteils konnten die Bittsteller
noch um eine Milderung der ausgesprochenen Strafe anhalten
und das Gericht reagierte in vielen Fällen positiv.31

Diese Beteiligung der Bürger am Urteil hatte einen Frieden
und Ausgleich schaffenden Effekt, der die Machtausübung und
Rechtspflege des Rates stützte und stabilisierte.32 Bis weit in die
frühe Neuzeit befanden sich die Ratsregierungen der Städte in
einer prekären Situation den Einwohnern und Bürgern gegenüber
. Die Städte unterhielten noch keinen festen Polizeiapparat
. Der Offenburger Rat beschäftigte selten mehr als elf festangestellte
Wächter und Soldaten für die Wacht auf den Toren
und in der Stadt.33 Zur Wahrung des inneren Friedens war er
auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. Die Bürger hatten das
Recht und die Pflicht, Waffen zu tragen und aktiv für Frieden
und Rechtswahrung in der Stadt einzutreten. Sobald ein Bürger
Zeuge eines Gesetzbruches wurde, war er verpflichtet, die Übeltäter
zu verhaften, und sie dem Schultheiß und den Stettmeis-
tern vorzuführen, die dann über Haft und Anklage entschieden
.34 Befahlen Rat und Gericht Verhaftungen, so wählten die
Stettmeister geeignete Bürger, die sie bei der Durchführung der
Verhaftung unterstützten.35

Einem ernsthaften Aufstand der Bevölkerung wäre der Rat
jedoch nicht gewachsen gewesen. Der Rat war daher immer
auch darauf angewiesen, sich die Bevölkerung gewogen und
unter Kontrolle zu halten. Dies geschah nicht nur mittels Androhung
und Verhängung von Strafen. Mit einem System steter
Einbeziehung, vor allem der Ton angebenden Personen
und Familien in den Zünften, sorgten die Ratsherren dafür,
dass ihre Politik von breiten Schichten der Stadt getragen
wurde. Das Supplikationsrecht der Bürger war ein wichtiger
Bestandteil dieses Systems. Ging der Rat - wohl dosiert - auf
die Bitten der Familien und Zünfte ein und beteiligte sie so an
der Urteilsfindung, war ein späterer Protest relativ unwahrscheinlich
.

Die Zunftunruhe von 1598 und die Schlichtung durch die
kaiserliche Kommission 1599

Die Vorgänge der Jahre 1600 bis 1602 sind eng verknüpft mit
der Hexenverfolgung im Jahr 1598.36 Der Rat führte diese Ver-


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