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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 124
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Andrea Kammeier-Nebel

zunft im jungen Rat und regierte im Jahr 1600 als Stettmeis-
ter.72 Eines der Kinder Ruprecht Silberrads war nach schwerer
Krankheit gestorben. Silberrad war fest davon überzeugt, dass
seine Nachbarinnen, die beiden Laupachtöchter, das Kind verzaubert
und getötet hatten. Wie er in späteren Verhören zugab,
rief er die Ausschüsse auf die Stube der Schmiedezunft und bat
sie um Hilfe. Sie sollen ihm zu einem Prozess geraten und ihm
Unterstützung zugesagt haben.73

Am 7. September 1601 reichte Ruprecht Silberrad „Malefiz-
klage"74 gegen Adelheid Laupach und Helena König ein. In der
gleichen Ratssitzung trat auch Lienhart Stehlin vor den Rat
und beschuldigte nun offiziell Helena Laupach, eines seiner
Kinder geblendet und getötet und ein weiteres Kind schwer
geschädigt zu haben. Auch er reichte „Malefizklage" ein. Beide
Ankläger beriefen sich auf das Ratsedikt vom 2. Oktober 1600
und baten den Rat, die Verfahren „ex officio" zu übernehmen
.75 Sie hofften offensichtlich, dass ein Auftreten zweier
Kläger wie im Fall Christina Göpferts ausreichen würde, den
Rat zum Handeln zu bewegen und sie der eigenen Prozessführung
zu entheben.

Die beiden Angeklagten empörten sich über die Anschuldigungen
und beteuerten ihre Unschuld. Hans König und die
Familie Laupach wiesen das Gericht darauf hin, dass die Klage
Stehlins schon in ihren zwei Verfahren verhandelt würde.
Stehlin solle sich an den vorgesehenen Prozessverlauf halten
und zunächst hier seinen Obliegenheiten nachkommen, bevor
er einen neuen Prozess anstrenge. Der Rat ließ die Klagen Silberrads
und Stehlins jedoch zur „Beweisung" zu. Auf Anraten
seines Rechtskonsulenten stellte er den Klägern ein paar Tage
später Auszüge aus den Geständnissen verurteilter Hexen über
die Laupachtöchter zur Verfügung.76

In der nächsten Sitzung am 8. Oktober 1601 integrierte der
Rat die Klage Stehlins gegen Helena in das laufende Schmachverfahren
Hans Königs. Dieses Verfahren war soweit gediehen,
dass der Rat den Parteien die Erlaubnis zur Einsetzung einer
Kommission zur Befragung der beiderseits genannten Zeugen
unter Leitung eines Notars und Advokaten aus Straßburg erteilen
konnte. Die „Malefizklage" Ruprecht Silberrads hatte die
Familie Laupach mit einer Gegenklage beantwortet und beantragte
nun, dass Silberrad seine Klage schriftlich fassen sollte,
damit sie sich ausreichend informieren und verteidigen konnten
.77

Als Zeugen wollten die Parteien Laupach und Silberrad die
vier Stettmeister aufrufen, die in den Jahren zuvor eine Frau
Geiger verhört hatten. Einer dieser vier Stettmeister war Caspar


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