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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 125
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Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602 1 95

Silberrad. Als künftiger Zeuge musste er die laufende Sitzung
verlassen. Zuvor forderte er seine Ratsgenossen auf, seinen Bruder
nicht zu einem schriftlichen Verfahren zu zwingen. Die
Bürger und auch er selbst würden sich sonst der Sache seines
Bruders in einer Form annehmen, die den Frieden der Stadt
zerrütten werde.78

Der Rat ließ sich weder von den Bitten der Kläger noch den
Drohungen Caspar Silberrads beeindrucken und verlangte von
Ruprecht Silberrad eine schriftlich gefasste Klage.79 Anders als
beim Verfahren im Vorjahr gegen Christine Göpfert gelang es
den Klägern Silberrad und Stehlin nicht, den Rat dazu zu bewegen
, die Klagen „ex officio" zu übernehmen.

Die Familie Laupach hatte im Verfahren gegen die Mutter
schon gerichtliche Erfahrungen im Umgang mit Hexenprozessen
gesammelt. Sie war gleich zu Beginn ihres Streites mit dem
Bäcker Stehlin in Begleitung Straßburger Juristen vor den Rat
getreten und hatte deutlich werden lassen, dass man im Falle
ungenügender Verfahren vor den kaiserlichen Gerichten appellieren
wollte.80 Im Verfahren Ruprecht Silberrads traten zudem
die Brüder, zwei angesehene Kleriker, gemeinsam mit dem
Vater als Gegenkläger auf. Der Einsatz Georg Laupachs für sein
Kloster dürfte ihm vor dem Hintergrund des seit 1582 schwelenden
Streites um den Straßburger Bischofsitz81 im katholischen
Lager hohes Ansehen verschafft haben. Wir werden
noch sehen, dass Abt Georg seiner jüngsten Schwester einen
ausgezeichneten Leumund verschaffte, indem er sie regelmäßig
zur Unterstützung seines Haushaltes nach Altdorf bat. Vor
diesem Hintergrund erschien es dem Rat offensichtlich nicht
opportun, selbst ein weiteres Hexenverfahren gegen Mitglieder
der Familie Laupach zu führen.

Mit dem Befehl, die Klage schriftlich einzureichen, war der
Weg zu einer Übernahme des Verfahrens „ex officio" aber auch
noch nicht verschlossen. Der Rat konnte nach der Anhörung
der Zeugen immer noch beschließen, das Verfahren selbst zu
führen.82 Die Beklagten werteten das Zwischenurteil dennoch
wie einen Abweis ihrer Bitte um Übernahme des Verfahrens
und auch die Bevölkerung reagierte, wie von Caspar Silberrad
angedroht, mit erheblicher Unruhe.

Unruhe in der Stadt

Drei Tage nach der Anweisung an Ruprecht Silberrad, seine
Klage schriftlich vorzubringen, besuchte eine Abordnung des
Rates den Rechtskonsulenten des Rates Dr. Otto Landersloch83
in Molsheim. Man berichtete, dass in der Stadt große Unruhe


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