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Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602
Die Verweigerung der Akkusationsverfahren
Der Rat war mit den Aussagen der Zunftmeister und Ausschüsse
anscheinend zufrieden. Er entließ sie mit einer drohenden
Mahnung, von einer weiteren Beeinflussung seiner gerichtlichen
Tätigkeit abzusehen. Da wir uns allein auf die
Ratsprotokolle stützen können, bleibt es im Dunkeln, wie groß
die Unterstützung Ruprecht Silberrads und Lienhart Stehlins
zu diesem Zeitpunkt tatsächlich war. Sie scheinen sich des
Rückhalts der Ausschüsse und Zünfte aber noch recht gewiss
gewesen zu sein.
Am 5. Dezember reichten beide eine Weigerung ein, schriftlich
zu prozessieren und so in ein Akkusationsverfahren einzutreten
. Sie baten erneut um eine Übernahme der Verfahren
durch den Rat. Beide sagten später aus, dies mit Unterstützung,
gar auf Befehl der Ausschüsse getan zu haben. Caspar Silberrad
trat an diesem Tag ebenfalls vor Gericht und forderte die Untersuchung
der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Alle drei drohten,
sich höheren Orts zu beklagen.
Der Rat ließ sich jedoch nicht von seinem einmal eingeschlagenen
Prozessweg abbringen und wiederholte seine Interlokute
, die den Klägern den schriftlichen Klageweg auferlegten.
Zur juristischen Stützung seiner Vorgehensweise forderte man
bei Dr. Landersloch und zusätzlich bei zwei angesehenen
Straßburger Juristen schriftliche Gutachten an. Auch zu den
Forderungen und Drohungen Caspar Silberrads bestellte man
drei schriftliche Rechtsgutachten. Caspar Silberrad blieb weiterhin
von den Ratssitzungen ausgeschlossen.
Als Ruprecht Silberrad und Lienhart Stehlin am gleichen
Abend erneut Alarm schlugen, weil Adelheid Laupach die Stadt
verlassen hatte, reagierten die Stettmeister schnell und besonnen
. Man rief weitere Ratsherren hinzu und Georg Laupach
erhielt, trotz der heftigen und drohenden Klagen Silberrads
und Stehlins, Gelegenheit, die Abwesenheit seiner Tochter zu
erklären. Adelheid war zu ihrem Bruder ins Kloster Altdorf gerufen
worden. Laupach erklärte, sie werde wieder heimkehren
und versicherte zum zweiten Mal, dass sie nicht vor den laufenden
Prozessen fliehen wollte. Die Stettmeister ließen es bei
dieser Versicherung bewenden.115
Die Hinrichtung Else Gwinners und die Freilassung
ihrer Tochter Agathe
Am 21. Dezember 1601 wurde Else Gwinner hingerichtet.
Nach härtester Folter hatte man ihr ein Geständnis abgepresst.
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