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Andrea Kammeier-Nebel
nicht mit weiteren Anträgen belästigen wolle. Was die Mitglieder
der ehemaligen Ausschüsse planten und ausführten, sei
nicht ihre Sache.120
Neben den Rebleuten hatte Ruprecht Silberrad zunächst
wohl auch Unterstützer in seiner eigenen Zunft gehabt. Etliche
Ausschusssitzungen fanden in der Zunftstube der Schmiede
statt. Zum Jahreswechsel hatte die Wahl der Zunftvorstände
stattgefunden.121 Die Schmiede hatten Georg Linder zum
neuen obersten Zunftmeister gewählt. Sein Vater, Georg Linder
d.Ä., saß seit mindestens 1585 im alten Rat. Dieser teilte dem
Rat nun im Namen seines Sohnes mit, dass auch die Schmiedezunft
die Versammlungen und Konspirationen der ehemaligen
Ausschüsse verurteilte und die Zunft den Rat unterstützen
würde, wenn man die Rädelsführer zur Rechenschaft ziehen
wollte.122
Der Rat sah Ruprecht Silberrad, Jakob Fiegkenbach und Li-
enhart Stehlin nun als ausreichend isoliert an und ging ernsthaft
gegen sie vor.123 Am 25. Januar weist das Ratsgericht die
Anträge Silberrads und Stehlins zurück und bekräftigt erneut
seine zuvor gefällten Interlokute. Silberrad wurde unter Androhung
von Strafe befohlen, in Monatsfrist seine schriftliche
Klage gegen Helena und Adelheid Laupach vorzulegen. Stehlin
wies man an, die Zeugenbefragung, für die beide Parteien Zeugenlisten
und Frageartikel vorgelegt hatten, ebenfalls innerhalb
vier Wochen in die Wege zu leiten, um sein Recht auf
diesen Prozessschritt nicht zu verlieren. Caspar Silberrad ließ
man mitteilen, dass er binnen vier Wochen seine Vorwürfe
gegen einige Ratsherren, ihn fälschlich des Verrats von Amtsgeheimnissen
zu bezichtigen, sowie seine neue Anschuldigung,
der Rat habe schon einmal gegen seinen Bruder ungerechte
Urteile gefällt, schriftlich zu beweisen hätte.
Im Anschluss an die Verkündung dieser Urteile ließ sich
der Rat vom Kübler Martin Meyer noch einmal den Ablauf der
letzten Zusammenkunft der Ausschüsse schildern und sich
von den obersten Zunftmeistern der Schmiede und Rebleute
- Georg Linder und Ruman Specht - bestätigen, dass die beiden
Zünfte die Aufrührer nicht unterstützten. Im Protokoll
wurde festgehalten, dass es nun erwiesen sei, dass Jakob Fiegkenbach
, Ruprecht Silberrad und Lienhart Stehlin sowohl
gegen die Auflagen der kaiserlichen Kommission von 1599
und das Ratsedikt von 1600 als auch gegen die Versprechen
der Zünfte in der Befragung vom 30. November gehandelt
hatten, indem sie weiterhin die Ausschüsse zusammenriefen
und entgegen ihrem Bürgereid Unruhe stifteten. Auch warf
man den beiden vor, bei auswärtigen Obrigkeiten um Hilfe
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