Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 141
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0142
Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602

Die Urteile

Die Verurteilung der Aufrührer verlief, nachdem man sie von
jeglicher Unterstützung isoliert hatte, in den herkömmlichen,
geordneten Bahnen. Neben den Zünften und Verwandten der
Gefangenen traten auch Mitglieder des hohen Klerus aus der
Nachbarschaft vor Rat und baten um ein rechtlich angemessenes
, aber mildes Urteil. Der Abt des Klosters Gengenbach, der
Komtur der Deutschherren aus Straßburg, der Prälat von Schuttern
sowie auch der Offenburger Kirchherr Hieremias Rapp
setzten sich dafür ein, die Gefangenen bis zur Erteilung des
Urteils aus der als schändlich empfundenen Haft zu entlassen
und sie stattdessen unter Hausarrest zu stellen. Nachdem man
die Verhöre abgeschlossen hatte, ging der Rat auf ihre Bitten
ein. Die Verhafteten mussten schwören, sich bis zur Urteilsverkündung
in ihren Häusern aufzuhalten und das Urteil des
Rates zu akzeptieren. Dann wurden sie am 20. Februar in den
Hausarrest entlassen.143

Die Urteile sprach der Rat am 27. Februar und 4. März - interessanterweise
nach der Ratswahl und dem Schwörtag am 23.
und 25. Februar.144 Der Rat hatte den Gefangenen durch die
Freilassung vor den feierlichen Handlungen des Schwörtages
Milde erwiesen und der Bevölkerung gezeigt, dass er seine Rolle
als Rechts- und Friedenswahrer nicht tyrannisch ausüben
wollte. Am Schwörtag wurden der Tradition gemäß die neuen
Ratsherren vereidigt und feierlich in ihre Ratssitze eingeführt.
Alle Ratsherren und die gesamte Bürgerschaft legten erneut
ihre bürgerlichen Eide ab. Die Ratsherren schworen ihre Regierung
getreu den Gesetzen und zum Wohle aller auszuüben. Die
rechtsmündigen Bürger gelobten ebenfalls die Einhaltung aller
städtischen Gesetze und Ordnungen sowie Treue und Unterstützung
des Rates.

Die Carolina sah für die Anführer vorsätzlichen Aufruhrs
gegen die Obrigkeit die Todesstrafe durch Enthaupten oder
Auspeitschung und Stadtverweis vor.145 Der Offenburger Rat
sprach jedoch erheblich geringere Strafen aus.146 Er hatte die
Bürgerschaft wieder befriedet, die Loyalitäten auf seine Seite
gezogen und konnte sich nun als milde und nachsichtige Obrigkeit
zeigen.

Ruprecht Silberrad, Lienhart Stehlin, Bastian Hemmert und
Hans Baur wurden wegen rebellischer und aufrührerischer
Handlungen gegen den Rat in die Grenzen der Stadt Offenburg
gebannt und zusätzlich mit Geldstrafen belegt. Ruprecht Silberrad
durfte für drei Jahre die Stadt nicht mehr verlassen und
sollte 30 Pfund Straßburger Pfennige147 zahlen. Lienhart Steh-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0142