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„Anno 1533 ist Schiltach gar außbrunnen ..." 1 fal
für private und nicht für politisch-militärische Motive, bei
denen die Aktion wohl nicht in der Form angekündigt worden
81
wäre.
Nicht nur in dieser Hinsicht ergeben sich Parallelen zu dem
1550 in Kirchzarten im Breisgau dokumentierten Fall des Jacob
Berlin, der wegen „unnützen Haushaltens" aus Konstanz ausgewiesen
worden war. Ihm gab ein Wirt Anlass zur Eifersucht,
weshalb er drohte, „er werde ihm das Haus verbrennen". Dasselbe
sagte er dem Vogt, und tatsächlich gingen nach einigen
Wochen dessen Haus sowie die Wirtschaft in Flammen auf.
Berlin verschwand, doch wurde ein gewisser Jakob Ströwlin
verhaftet. Er gestand, von Ersterem Geld, Pulver und Schwefel
mit dem Auftrag erhalten zu haben, das Wirts- und das Vogtshaus
in Brand zu stecken. Während Ströwlin 1551 hingerichtet
wurde, gelang es der Stadt Konstanz, den „liederlichen Mensch"
Berlin gefangen zu setzen. Nach „strenger Peinigung" gestand
er den Mordbrennerauftrag, wofür er ebenfalls zum Tod verurteilt
wurde.82
Eine ähnliche Geschichte mag sich in Schiltach abgespielt
haben, wo gleichfalls eine Frau involviert war. Für sie, „die
Magd", wissen Rütiner/Brendly von einer „Schiltacher Vergangenheit
" etwa 20 Jahre zuvor, als sie hier „einen Mann hatte",
wohl in unehelicher Beziehung, weswegen „er mit ihr floh,
Kriegsdienste suchend", sie aber verließ. Sie schien den Bruch
nicht verkraftet zu haben, was man ihr als „Zornmütigkeit"
bzw. „Umgang mit einem Dämon" auslegte. Weshalb sie zurückkam
, in die Wirtschaft des Schultheiß, ist nicht klar. Jedenfalls
begann hier der Spuk, der vielleicht mit psychischen
oder physischen Anfällen erklärt werden kann. Oder es waren
Inszenierungen, die sie aber kaum allein gestalten konnte. Hier
kommt der „Teufel" ins Spiel: Vielleicht ein Mann, den sie mitbrachte
und versteckte,83 den man wohl aber bei den Suchaktionen
gefunden hätte. Die andere Möglichkeit wäre, dass sie
hier den früheren „Mann" wieder traf und sich jene Verstrickungen
ergaben, die mit dem Spuk und den Drohungen gegen
den Schultheiß begannen und der Brandstiftung endeten. Sie
galt möglicherweise auch nur diesem, zog aber das Städtchen
insgesamt in Mitleidenschaft.
1531 schwor in Vaihingen ein „Remigii Gumprecht von
Schiltach" Urfehde. Er hatte sich von „Weib und Kind getan, an
eine Zupel gehängt" und war mit ihr „hinder und für gezogen".
Bei ihm wurde ein „Feuer Zeug" gefunden, obwohl dies „in
dem Fürstentum höchlich verboten" ist. Deshalb gefangen gesetzt
und „hoher Straf würdig", wurde er, in Erwartung künftigen
Wohlverhaltens, freigelassen, nachdem er eidlich gelobt
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