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(AMS III, 271/11; WITTMER-MEYER, I, 383 n° 3288). Im
Jahr 1487 errichtete er sein Testament, das noch erhalten
ist (G 3475/17). Er starb am 30. Dezember 14884 und vermachte
30 Gulden dem Reuerinnenkoster in Straßburg
und figuriert desswegen in dessen Seelbuch (BGS Ms 35 p.
121). Auch im Straßburger Münster wurde eine Jahrzeit für
ihn gestiftet (1490/91) (G 3809/1, f. 70).
GWERE Johann, aus „Swenzolshofen", Sohn von Johann
Gwere, wird im Jahr 1453 (als Pleban oder schon als Frühmesser
?) in Renchen erwähnt, als er auch eine Jahrzeit im
Straßburger Münster stiftet (G 3487). Als ehemaliger Frühmesser
in Renchen erscheint er, als er im Jahr 1470 Güter in
Renchen vom Reuerinnenkloster in Straßburg entlehnt
(ABR 121 J 85).
HARTMANN Bartholomaeus, aus Herrenberg (AHR 13 H
54/3), wird als Frühmesser in Renchen im Jahr 1482 erwähnt
(AMS KS 5, f. 88). Ob er oder ein Homonym Kaplan
am Altar des Hl. Jodocus in Herrlisheim (Oberelsass) im Jahr
1524 war (AHR 13 H 54/3), wissen wir nicht.
HAUG Johann, Offenb(urgensis), erhält am 09.11.1626 ein
„dimissorium ad ordines" (G 6307, 176). Am 10.07.1627 wird
er als Kaplan in seiner Vaterstadt Offenburg vorgeschlagen
(Ibid., 185) und erhält eine „commissio pro admissione ad
administratione Sacramentorum" (G 1434/13). Er soll seit
1635 Pfarrer von Fautenbach gewesen sein (REINFRIED,
Ottersweier, 269). Doch am 8. Oktober 1653 erscheint er als
Pfarrer von Waldulm und Renchen. Wegen der hohen Einwohnerzahl
in Renchen ist es nicht mehr möglich, den Ort
ohne selbständigen Pfarrer zu lassen; er solle sich entscheiden
, dorthin zu ziehen; so musste er auf Waldulm verzichten
(G 6309, 63). Am 22.12.1655 erscheint er als Kämmerer
des Ruralkapitels Ottersweier (G 6310, 5 vo) und am
09.11.1661 als Erzpriester (G 6311, 121). Er war es von 1658
bis 1675 (REINFRIED, Ottersweier, 269).
Am 25.02.1665 klagt er gegen den Grafen von Württemberg
, da dieser die Einkünfte der Kapelle im Schloss Ullen-
burg bei Oberkirch usurpiere, seitdem diese durch die Privation
von Simon Wollensack freistehe. Inzwischen wurde sie
ihm durch die bischöfliche Behörde im Jahr 1648 anvertraut
. Bisher konnte er jedoch sein Recht nicht geltend machen
. Da nun das Amt Oberkirch wieder dem Bischof gehöre
, hofft er, dass man ihm helfen werde, seine Einkünfte
wieder zu erhalten. Er wird nach der Zaberner Regierung
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