Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 299
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0300
Ettenheimer Gärten, Teil 7-9 299

anderer Stelle „im Garthen an den Scheunengiebel" wiederzu-
errichten (um das Jahr 1806).8 Als Randvermerk ist zu lesen: „Ist
nothwendig und die Verlegung aus den angeführten Ursachen zweckmäßig
".9 Also ist anzunehmen, dass auch so verfahren und der
Garten an diesem Platz aufgegeben wurde.

Im Jahr 1824 ersuchte die Stadt Ettenheim „um unentgeltliche
Überlassung des Schloßgärtchens und erforderlichen Hofplatzes zu
Vergrößerung des Marktplatzes".

Die Ettenheimer Domänenverwaltung legte am 8.8.1824
das Gesuch der Hof-Domänen-Kammer mit einer ausführlichen
Stellungnahme vor. Domänenverwalter Fleiner schrieb
u. a. „Vor dem Herrschaftlichen Schloßgebäude an dem künftigen
Amtskanzley Zimmer und in gleicher Höhe mit diesem befindet sich
ein kleines Blumen Gärtchen, welches in der Folge der Oberbeamte
zu benutzen hat. Dieses wünscht die Stadt Gemeinde Ettenheim
abgraben (!) zu dürfen, und mit solchem so viel Plaz vom Hof des
Schloß Gebäudes zu erhalten als nothwendig ist, von der Mauer des
letzteren bis an das dermalige verkauft werdende Amthaus (hier ist
das Amtsschaffneigebäude gemeint) eine gerade Linie zu ziehen, in
der Absicht, die Straße, welche durch den schiefen Winkel, den das
Gärtchen bildet, breiter zu machen, und hauptsächlich den Marktplatz
zu vergrößern. (...)"

Fleiner wägt die Vor- und Nachteile einer Überlassung des
Grundstücks ab. Der Oberbeamte gewänne mehr freie Aussicht
auf die Straße. „Der Verlust des Gärtchens, auf welches der dermalige
Oberbeamte keinen Werth legt, und welches auch wirklich keinen
reelen Werth hat, könnte übrigens bey einstiger Personalsveränderung
einem anderen Beamten empfindlich werden, weil so für
manchen wegen der Isolierung des Schloß Gebäudes angenehm seyn
dürfte, das Gärtchen mit Blumen p.p. pflegen zu können. (...)" Das
Schlossgebäude würde „durch Abschneidung des Hofplatzes gleichsam
an die Straße vorgerückt, dann wahrlich am Prangersteht, wenn
es nicht einen neuen Anstrich erhält".

Auf alle Argumente des Schreibers kann hier nicht eingegangen
werden. Außerdem wird auf den von mir bereits veröffentlichten
Bericht zu diesem Thema hingewiesen.10

Mit der hier noch wiedergegebenen Entscheidung der Karlsruher
Regierung wurde das Blumengärtchen aufgegeben:

„Seine Königliche Hoheit haben auf den Antrag des Finanz Mi-
nisterii vom 20ten vorigen Monats Nr. 4854 gnädigst genehmigt,
daß der Stadt Ettenheim zur Vergrößerung und Verschönerung
ihres Marktplatzes das zwischen diesem und dem herrschaftlichen
Schlosse gelegenen, zu Letzterem gehörigen Blumengärtchen


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0300