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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 360
(PDF, 94 MB)
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360 Ralf Bernd Herden

Anmerkungen

1 Der nachfolgende Text ist eine überarbeitete, deutsche Version der ursprünglich englischsprachigen
Short Summary zur Präsentation, welche der Autor bei der World Conference on Fraterna-
lism, Freemasonry, and History: Research in Ritual, Secrecy, and Civil Society, veranstaltet von
der Policy Studies Organization, Washington, DC (USA) in der Bibliotheque Nationale, Paris,
France, im Mai 2015 hielt.

2 14. August 1806, Großherzoglich Badisches Regierungsblatt 1806 Nr. 18, 55. Karlsruhe 1806

3 Schreiber, Alois Wilhelm: Lebensbeschreibung Karl Friedrichs, Großherzogs von Baden; Heidelberg
, Verlag Joseph Engelmann 1811, 12; sowie: Lennhoff, Eugen/Posener, Oskar/Binder, Dieter
A.: Internationales Freimaurerlexikon; München, F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung 2000, 100:
Baden, Karl Friedrich

4 Freimaurer in Mannheim, 24. Festschrift zum Großlogentag A.F. u. A.M. v. D. 1991, herausgegeben
von der gastgebenden Loge „Kurpfalz" in Mannheim; Mannheim, Eigenverlag der Loge
1991

5 Schreiber, Alois Wilhelm: Lebensbeschreibung Karl Friedrichs, Großherzogs von Baden; Heidelberg
, Verlag Joseph Engelmann 1811, 27

6 Hug, Wolfgang: Geschichte Badens; Stuttgart, Konrad Theiss Verlag 1992, 178

7 Es scheint wohl so zu sein, dass Brauer selbst kein Freimaurer war, aber in engem Kontakt und
Austausch mit Freimaurern stand. Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754-1813) wird of als „Der
Gesetzgeber Badens" bezeichnet bzw. angesehen. Er schrieb auch Kirchenlieder und war darüber
hinaus der Autor eines Buches über die evangelische Kirchenunion der Lutheraner und Reformierten
: Johann Nikolaus Friedrich Brauer: Gedanken über einen Kirchenverein beider protestantischer
Religionspartheien. Karlsruhe, Verlag Macklot 1803

8 25. Februar 1809, Großherzoglich Badisches Regierungsblatt 7. Jahrgang 1809 Nr. IX, 77. In Kraft
bis zum 01. Januar 1900, dem Tag, an dem das „Bürgerliche Gestzbuch" für das Deutsche Reich
in Kraft trat. Das BGB gilt noch heute (mit Modifikationen), das Badische Landrecht in besonderen
Fällen mit Verweis auf das Recht vor dem BGB ebenfalls.

9 Schlosser war Johann Wolfgang von Goethes (1749-1832) Schwager. Goethe war ebenfalls Freimaurer
.

10 Schlosser war der erste „Meister vom Stuhl" der Loge „Edle Aussicht" in Freiburg im Breisgau
(1784-1786) und später „Meister vom Stuhl" der Loge „Leopold zur Treue" in Karlsruhe. Hierzu:
Festschrift „200 Jahre Freimaurer in Freiburg"; Herausgegeben von der Freimaurerloge „Humanitas
zur freien Burg" (dies war und ist heute wieder die „Edle Aussicht"); Freiburg, Eigenverlag der
Loge 1984./Festschrift „200 Jahre Freimaurer in Karlsruhe"; Herausgegeben von der Freimaurerloge
„Leopold zur Treue"; Karlsruhe, Eigenverlag der Loge 1985

11 Letztendlich bewiesen ist dies bis heute nicht. Jedoch soll das nachfolgende berühmte freimaurerische
Bekenntnis aus seiner Feder stammen:

Freimaurerisches Bekenntnis

Ich glaube, dass die schöne Welt regiere ein hoher, weiser, nie begriffener Geist.

Ich glaube, dass Anbetung ihm gebüre; doch weiß ich nicht, wie man ihn würdig preisst.

Nicht glaub' ich dass der Dogmen blinder Glaube dem Hohen würdige Verehrung sei;

Er bildet uns ja, das Geschöpf vom Staube, von Irrtum nicht und nicht von Fehlern frei.

Drum glaub' ich nicht, dass vor dem Geist der Welten des Talmud und des Alkoran

Bekenner weniger als Christen gelten, verschieden zwar, doch alle beten an.

Ich glaube nicht, wenn wir von Kanzeln hören, der Christenglaube mache nur allein,

uns selig; wenn die Unduldsamen lehren „Verdammt muss jeder Andersdenker sein".

Das hat der Meister, der einst seine Lehre mit seinem Blut besiegelt nie gelehrt;

Das hat fürwahr - dem Herrlichen sei Ehre - kein Jünger je aus seinem Mund gehört!

Er lehrte Schonung, lehrte Duldung üben, Verfolgung war der hohen Lehre fern;

Er lehrt' ohn' Unterschied die Menschen lieben, verzieh dem Schwachen, jedem Feinde gern.

Ich glaube an des Geistes Auferstehen, dass, wenn im Tod das matte Auge bricht, geläuterter wir

dort uns wiedersehen.


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