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150 Jahre Kreisversammlung Offenburg 505
Abgeordneten Philipp Armbruster über die Aufhebung
des Kinzigzolls, der Revision der Floßordnung
und der Aufhebung der bestehenden Stapelrechte
wurden dem Kreisausschuss zur Berichterstattung
überwiesen. Der Antrag des Abgeordneten Förderer
auf Herausgabe eines politisch „neutralen" Amtsverkündblattes
lehnten die Kreisabgeordneten nach
heftiger Debatte mehrheitlich ab. Abschließend
genehmigte die Versammlung die Kandidatenlisten
für die Bezirksräte. Am Ende der Tagesordnung
wurde die Kreisversammlung schließlich „nach einigen
Worten der Anerkennung für die gewissenhafte
, taktvolle Geschäftsbehandlung" durch den
Kreishauptmann geschlossen. Danach versammelten
sich die Mitglieder noch zu einem gemeinsamen
Mahl.
Die größte Tageszeitung im Kreis, der „Ortenauer Bote",
würdigte diese historische Kreisversammlung folgendermaßen
: „Schließlich sagen wir, das Ergebnis dieser konstituierenden
Kreisversammlung war so gut, als es erwartet werden
konnte. Hat schon das Zusammentreffen gediegener, erfahrener
Männer, der Austausch der Ideen, Lebensanschauungen,
Erfahrungen, die Übung im parlamentarischen Ausdruck derselben
hohen Wert für die Heranbildung des Volkes zur Selbstverwaltung
, so ist von unschätzbarem Gewinn das Organ,
durch welches die geistigen und materiellen Kräfte eines neuen
Kreises vereinigt und zu großen Unternehmungen verwendet
werden können."23
Johann Adam Nußbaum,
erster Kreisausschussvorsitzender
1865 (Stadtarchiv Offenburg)
Wichtige Beschlüsse der Kreisversammlungen
Die Kreisversammlung wurde danach mindestens einmal jährlich
vom Kreishauptmann einberufen, eröffnet und geschlossen
. Die Kreisabgeordneten wählten den Kreisausschuss, genehmigten
Zuschüsse und verabschiedeten den Kreisvoranschlag
. Außerdem nahmen sie den Rechenschaftsbericht und
den Jahresabschluss der Kreisverwaltung entgegen. Im Übrigen
war die Kreisversammlung berechtigt, „im Interesse des Kreises
und seiner Bewohner gemeinnützige Anstalten zu gründen und zur
Förderung der gemeinsamen Kultur, Wirtschaft und Wohltätigkeit
die Gemeinden zu unterstützen".
Dazu gehörte vor allem
1. Das Anlegen und Unterhalten von Straßen (insbesondere
Gemeindeverbindungsstraßen), Brücken und Kanälen,
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