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Cornelius Gorka
Stempel der
Landwirtschaftlichen
Kreiswinterschule
(Kreisarchiv)
2. Die Errichtung gemeinnütziger Anstalten wie Sparkassen,
Kreisschulen, Pflegeanstalten, Waisen-, Armen- und Krankenhäusern
, sowie Rettungsanstalten,
3. Die Unterstützung von Armen und Hilfsbedürftigen, sowie
4. Die Übernahme bisheriger Gemeindelasten auf den Kreis.
Als größere Kommunalverbände sollten die Kreise öffentliche
Aufgaben erfüllen, die einerseits über das Gebiet der Gemeinden
hinausgingen, sich aber andererseits auch nicht als Staatsaufgaben
eigneten. Auch sollten sie gemeinnützige Anstalten
und Einrichtungen fördern, deren Gründung die Kräfte der
Ortsgemeinden überstieg. Hier traf die Kreisversammlung mitunter
Entscheidungen von längerfristiger Wirkung:24
Bereits in der konstituierenden Kreisversammlung vom
20./21. November 1865 (siehe oben) wurde die Gründung einer
Landwirtschaftsschule vorgeschlagen und dem Kreisausschuss
zur Begutachtung überwiesen. Nach dessen positiver Entscheidung
beschloss die zweite Offenburger Kreisversammlung am
29. Februar 1866 die Gründung einer landwirtschaftlichen
Winterschule in der Kreishauptstadt.25 Diese nahm 1867 ihren
Betrieb auf und diente der Aus- und Fortbildung der einheimischen
Landwirte. Die Schule war zunächst in der ehemaligen
Handelsschule in der Goldgasse untergebracht. Im Juli 1903
konnte sie in das neu erstellte Kreisgebäude in der Offenburger
Okenstraße umziehen.
Später wurden durch Beschlüsse der Kreisversammlungen
noch weitere Kreislandwirtschaftsschulen in Ettenheim und
Rheinbischofsheim (beide 1921), Haslach (1926) und Oberkirch
(1934) eröffnet. Auch der Kreis Baden errichtete 1864 in
Bühl und 1907 in Rastatt solche Kreiswinterschulen. An den
Schulen waren außerdem Internate für die auswärtigen Schüler
angeschlossen. Bis 1938 sollten insgesamt 6672 Schüler und
Schülerinnen die Landwirtschaftsschulen des Kreises Offenburg
besuchen.26 Aus der Kreislandwirtschaftsschule ist die
heutige Fachschule für Landwirtschaft hervorgegangen, die
beim Landwirtschaftsamt angesiedelt ist.
Von großer Bedeutung war aber auch die Fürsorge des Kreises
für geistig oder körperlich gebrechliche Personen (ausgenommen
Geisteskranke). Diese Personen eigneten sich nicht
zur Aufnahme in eine Landesheilanstalt und fanden auch in
den Armenhäusern der Gemeinden nur eine unzureichende
Unterkunft. Die Offenburger Kreisversammlung erkannte hier
schon bald die Notwendigkeit, eine neue Anstalt zur Unterbringung
pflegebedürftiger armer Kreisangehöriger zu errichten.
Bereits die Kreisversammlung vom 29. November 1872 hatte
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