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1 04 Margot Hauth
Für die Verbesserung des Durbacher Talweges folgte eine
detaillierte Aufstellung der „unabweichlich notwendigen
Maßnahmen" von der Laigst'schen Mühle bis an das von
„Bulach'sche Groll Gut". Mittels Gräben und Dohlen sollte an
mehreren Stellen Wasser und Abwasser in den Durbach bzw.
auch in den „Mühlenbach" geleitet und Gumpen errichtet werden
. Die Gemeinde Durbach wurde unter anderem angewiesen
, von der Laigastischen Mühlenteich-Brücke an, die auf beiden
Seiten der Durbacher Talstraße vorstehenden Felsenspitzen aus [zu]
brechen und die Talstraße um wenigstens 4 Schuh breiter zu öffnen
.11 Die bei diesem Steinabbruch anfallenden Steine seien
gehörig zu „verklopfen" und sodann auf die Talstraße zu führen
, um damit die Löcher und sonstige Vertiefungen aufzufüllen
. Danach sei die besagte Talstraße mit Kies zu überführen.
Außerdem ist von dem Heimburger Stab Durbach an die, bei
dem herrschaftlichen Erblehen-Rebmann Michael Kiefer befindliche
, sehr erhöhte und gefährliche Talstraße ein Geländer
anzubringen. Sowohl der Großherzogliche Kinzigkreis-Direktor
Holzmann und der Großherzogliche Gefällverwalter Abele
wie auch die herrschaftlichen Vögte von Ebersweier (Anton
Neger) und Durbach (Joseph Danner, Ritterwirt) fanden die
vorgeschlagenen Maßnahmen „vortheilhaft".
Erhebliche Differenzen gab es jedoch bei der Frage, wer die
Kosten für diese Wegverbesserung tragen sollte. Diese Operation
verursacht viel Arbeit, welche mehrere Wochen unabgesetzt beschäftiget
und wozu die Gemeinde Ebersweyer weder die erforderlichen
Taglöhner noch Fuhren aufzubringen vermag.12 Die Großherzogliche
Gefällverwaltung vertrat die Ansicht, dass die neue Weganlage
von allgemeinem Nutzen sei. Den Ortsvorgesetzten von
Griesheim, Bohlsbach, Windschläg und Durbach wurde deshalb
nahegelegt, als Nachbarn der Gemeinde Ebersweier
freundschaftliche Hilfe in Form von Handfronen und Fuhrleistungen
von jeweils drei bis vier Tagen zu erbringen.13 Sämtliche
Gemeinden erklärten, dass ihre untergebene Bürgerschaft mit
der Unterhaltung der Offenburger Landstraße und von Vicinal-
Straßen sehr beschwert sei. Dazu kämen noch viele Fuhrleistungen
für das Militär. Den Gemeinden und ihren Bürgern
könne eine weitere Fronleistung nicht zugemutet werden. Außerdem
hätten sie von der neuen Straße keinen großen Nutzen,
weil ihre Fuhren äußerst selten den Weg durch das Durbacher
Tal und Gebirg nähmen. Diese Straße werde häufiger durch die
Ebersweierer und die Hanauer Fuhrleute befahren. Die Vorgesetzten
der Anliegergemeinden baten deshalb, von der Fronleistung
verschont zu werden. Auch die zum Gericht Appenweier
gehörenden Gemeinden Appenweier, Nußbach, Zusen-
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