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198 Marsot Hauth
wohlhabende Gemeinde, wie Durbach. [...] Wir glauben nicht, daß
das Gemeinde-Collegium in einer so gerechten Sache zu karg und
zu zähe sei und daß es deshalb an der vorgesetzten Amtsbehörde
liege, das Nothwendige anzuordnen, beziehungsweise zu dictiren.23
Die Großherzoglich Badische Regierung des Mittel-Rheinkreises
reagierte prompt auf den Zeitungsbericht. Bereits drei Tage später
wurde der Gemeinderat Durbach angewiesen, diesen Gegenstand
in Gemeinschaft mit der Großherzoglichen Wasser- und
Straßenbauinspektion sowie den betreffenden Gemeindebehörden
zu erörtern und über das Ergebnis zu berichten.
Am 15. November 1860 folgte der „gehorsame" Bericht des
Gemeinderats Durbach, bzw. des Bürgermeisters Reichert, die
Straße von Ebersweier nach Nußbach betreffend, den er mit
folgender Aussage einleitete: „Der Bericht ist halt eben ein Zeitungsartikel
in welchem wenig Wahres enthalten ist." Bürgermeister
Reichert bestätigte, dass die Strecke bis zum Gut des Herrn
von Bulach zwei Steigungen enthält, diese seien aber vor einigen
Jahren verbessert worden und gegenwärtig nicht mehr
von Belang. Es wäre zwar möglich, im „Wiesental" eine neue
Straße anzulegen. Das Wiesengelände sei jedoch sumpfig. Die
Herstellung würde deshalb „wenigstens" 12000 bis 16000
Gulden erfordern, weil viel Material benötigt würde und mehrere
Brücken angelegt werden müssten. Die Kosten dafür hätte
nicht die Gemeinde, sondern der Heimburger Stab zu tragen.
Dieser Stab habe aber noch bedeutende Schulden und könne
eine solche Ausgabe nicht bestreiten. Bürgermeister Reichert
führte weiterhin an, dass die Unglücksfälle sich im letzten
Jahrzehnt auf „drei" beschränkten.
Im Jahr 1858 warfein Fuhrmann ein Wägelein um, mit einigen
Personen auf seinem Heimwege und zwar vor der Adamschen
Mühle auf ebener Straße. Er fuhr nämlich von der Straße ab und
fuhr auf den Dunghaufen des Müllers Adam Mayer, wo das Wägelein
umfallen musste. Im Jahr 1859 fuhr ein Gutscher [Kutscher
] ein[en] Doktor auf ebener Straße [...] mit einer Chaise
ebenfalls in den Graben und warf um. In demselben Jahr warfein
Fuhrmann, der ganz betrunken war, seine Wein fuhr um. In allen
diesen Fällen fällt nicht die Schuld auf den Zustand der Straße,
als vielmehr auf jenen der Fuhrleute, was schon aus dem einfachen
Grunde hervorgeht, daß noch kein solcher Fall den Fuhrleuten
im Hereinfahren nach Durbach begegnet ist.24
Trotz dieser Einwände des Gemeinderats Durbach wurde vom
Großherzoglichen Oberamt Offenburg eine durchgreifende
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