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Der Scharf- oder Nachrichter zu Buchsweiler (Elsass) 329
sage, sich nicht an den Richtern zu rächen, ausgesprochen worden
war. Des Diebstahls und der Drohung, namhafte Personen zu erschienen
, war er überführt.
Eine Hinrichtung mit dem Schwert war immer eine ehrenvolle
Hinrichtung. Über den Begriff der Ehre eine Erklärung am Schluss.
Decembris Ao d 1574 ist Hans Rodt von Obermotern | Diebstals
halb(en) vor recht gestellet, und ueberwieß(en) das er | sechs
Pferde gestolen, zum todt mit dem Strang zu richt(en) | verurteilt
, aber begnadigt und von dem Nachrichter | mit dem
Schwerdt vom Leben zum todt gerichtet word(en) | ist
Bei Hans Rodt ist die Begnadigung zum Schwert eindeutig, also
nicht die unehrenhafte Hinrichtung durch den Strang.
Anno 1577
Marty ... ist Rob Bärbel im Spital alhie von irig(en) Irer | miß-
handlung, die sie freiwillig an einige peinigliche fragen bekannt
, Nemlich ds sie eine Hexe seie, hab sich dem teüffel
ergeb(en) | die heilige Dreyfaltigeit verleugnet, sich mit dem
bösen feindt ver- | mischt so vor recht gestelt, zum tod verurteilt
, und durch | den Nachrichter zue Eschen verbrennt
word(en).
Scheint der erste Hinweis auf einen Hexenprozess in Buchsweiler
zu sein. Meist die gleichen Vorwürfe: Teufelsbuhlschaft, Schadenzauber
, Verleugnung Gottes. Jeder kann sich vorstellen, dass man
„peinliche" Fragen (also unter Anwendung der Folter oder zumindest
ihrer Androhung) kaum freiwillig beantwortet. Sie scheint lebendig
verbrannt worden zu sein.
26 Jury Anno d 15773 ist German Schadman von Külsheim
von weg(en) todschlags, das er zue Obermotern einen Karcher
| Knecht so bei dem Untermüller gedient mutwilliglich uff
freier Strassen vom gaul herab geschossen, Davon er am | viert-
zehenden tag hernach gestorben, vor recht gestellt, gerichtlichen
anclagt zum tod verurteilt und von dem Nachrichter
mit dem Schwerdt vom leben zum tod gerichtet word(en).
Dies war also kein feiger Mord, sondern Totschlag, daher die
Strafe mit dem Schwert.
31. July Anno d 1579 ist Greßhans von Hohen Atzenheim
Diebstals halb(en) vor recht gestelt angeklagt, überwiesen
zum tode verurteilt, und mit dem Strang an den Hechten Galgen
gehenkt worden.
Diebstahl wird mit der unehrenhaften Strafe des Erhängens geahndet
. Meist eine Strafe im Wiederholungsfall. Oft wurden die De-
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