Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 334
(PDF, 85 MB)
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Im vorliegenden Fall wohl ein Raubmord, also steht die Strafe des
Räderns, eine der grausamsten Strafen an. Auch sie wird durch vorherige
Strangulation abgemildert

Anno 1609 den 28 Aprilis Ist Jung Christman von Erkhen-
dorff | umb eines Mordts willen, welchen er in trunckhener
Weyß begangen | mit einem Messer, an einem Bauren zu Et-
tendorff, zum Schwert | erkant und auch damit hingerichtet
woden, Unnd auß gnaden des | Wolgeborenen H. Herren Johann
Reinhardt Graven zu Hanau e. | auff dem Kirchhoff begraben
worden, hat gar ein Mannliches und | Seeliges end
genommen.

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