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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 337
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2016/0338
Der Scharf- oder Nachrichter zu Buchsweiler (Elsass)

haupten oder Erdrosseln gemildert Schließlich wurde der geschundene
Körper auf das Rad geflochten und auf einem Pfahl aufgestellt.
Haben beide die Strafe akzeptiert, aber vor dem endlichen Ende den
Mut verloren.

Anno Chri 1612, d(en) 3 t(en) Aprilis, ist Vix Müller, von
Nid(er)brunn, wegen Ver-1 mischung seiner mit dem Vieh, und
allerhand Diebstals, begnadiget, und mit dem Strang gericht
worden, ist gottselig und herzhafft gestorben.

Sodomie ist eigentlich eine Tat, die mit dem Feuer gesühnt wird.
Vix Müller wird „nur" gehängt und ist wohl gefasst gestorben.

Anno Christi 16128 3. t(en) July, ist Fraweli (?) Simon Kriegers
gewesenen Burgers | zu Gottesheim, selig(en) hinterlaßene
Wittwe, wegen Hexerei und Zauberei, | stranguliert, und mit
dem teuer vbrant word(en), hat sich in wehrend(er) gefengnus
und außführung, Christlich erzeigt, und gestorben.

Ist offensichtlich der dritte Hinweis auf einen Hexenprozess in
Buchsweiler. Die Frau wird stranguliert und hernach verbrannt. Ist
gefasst in den Tod gegangen.

Anno Christi 1612 d(en) 14. Augusti, Schlupff Jacob, burger zu
Imbß-1 heim, und Anna sein Sieffdochter, wegen geübten Ehebruchs
und Blutschand | beide vor recht gestelt, und zu dem
Schwert verurteilet, hernacher aber uff Vor-1 bitt, und gethaner
fußfall, an Pranger gestellt, mit ruthen außgestrich(en) | und
des lands verwiesen worden.

Blutschande, ein todeswürdiges Verbrechen. Aber Gnade vor
Recht ergehen lassen, war weit verbreitet. Dennoch führte eine
Landsverweisung fast unweigerlich in die Kriminalität.

Anno Salutis, 1612. Freitags den 30. t(en) 8bris, ist ein welscher,
mit namen | Dietrich Mezger von Nancy, weg(en) falscher
Münz, so er eine Zeitlang | gemacht und außgeben, alhie vor
recht gestelt, zum feur durchs Urtheil | erkant, und auf fürbitt,
mit dem Schwert gerichtet word(en): ist | etwas Verzagt gewesen
, iedoch geduldig gestorben.

Auf Falschmünzerei stand der Tod mit dem Feuer, in diesem Falle
aber eine Begnadigung zum „ehrenvollen" Schwerttod. Ging wohl
ängstlich in den Tod, was die meisten verstehen werden.

Anno Chti 1613. d(en) 9. t(en) Aprilis, ist Steffen, gewesener
Förster zu Steffansfeld(en) | Wegen geübten mordts, straßenräu-
berei und Dieberei zu rad mit recht verurtheilt,| und hinauß
gefürt word(en), hat uff der Walstatt wid(er) alles geleugnet,


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