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Klaus G. Kaufmann
hafftes ende; Wie Wohl Ihme | bei leb Zeiten, Viel Und mancherlei
, grobe laster, | gottlosigkeit Und Sünde Zugemeß(en)
word(en).
Die Berührung durch den Scharfrichter macht unehrlich (also in
der Ehre herabgesetzt). Daher geht der Junker frei und ungebunden
zu seiner Hinrichtung. Es gibt Berichte, wonach für Adelige ein besonderes
Schwert verwendet worden sei. Obwohl der Straßenräuberei
angeklagt und für schuldig gefunden, wird ihm das unglaublich
grausame Rädern erspart. Auch eine Beerdigung auf dem Friedhof
wird ihm zugestanden. Er hat offensichtlich gute Fürsprecher gehabt
.
./.
Dienstags15 d(en) 5. t(en) lObris, 1620. Ward Conrads Hanß,
gewese-1 ner Rebmeister zu Eißenhaußen, weg(en) begangenen
viel- | feltigen Ehebruchs, und daß er einem Burger zu Kirrweiler
sein eheweib entfürt, mit dem Schwerd alhie ge- | richtet
, uff den Kirchhof begraben.
Auch Ehebruch ist ein todeswürdiges Verbrechen. Auch er darf
auf dem Friedhof begraben werden.
Mittwochs d(en) 3. t(en) 8bris, 1621. Ward alhie, Weg(en) Viel-
fel-1 tigen Diebstals, Underschiedlich(er) Pferd, aus gnaden mit
|dem Schwerdt gericht, Hanß Göth von Adelsperg, bei | Bir-
ckenfeldt. Gab sich geduldig drein, Und nam ein seliges endt.
Wie geschildert, wird Hans Göth aus Gnaden mit dem Schwert
gerichtet, obwohl auf Diebstahl der Galgen steht. Auch sein Gang
zum Tod hat den Pfarrer beeindruckt.
Freitags d(en) 4. t(en) 8bris. 1622. Wurd(en) nachfolgende | Vier
Personen, Hanß Seegmüller, Johannes | Krämer, Krämer Hans,
Und Jacob Jost, alle | burger von Pirmansenß, Lemburger
Ampts, | weil sie, in Ihrem Dorf, 4. Keyserliche Soldat(en) wehrlos
gemacht, erschoßen und erschlagen, Und nach- | gehends
darauf dz Dorff, von der Keyserlichen | Armada theils in brandt
gestecket word(en), | mit Urtheil und recht, zum rad Und feuer
er-| kandt, nachgehends aber, uff Ihr Demütige bitt, | mit dem
Schwerdt gericht, Und Uff d(em) Kirchoff | alhie bergraben,
sind alle Christlich Und standhafft | gestorb(en). Gott Verleihe
Ihnen ein fröhliche | Auf fer stehung. Amen.
Wir befinden uns im vierten Jahr des dreißigjährigen Krieges.
Vermutlich wollten die vier Männer nur ihr Dorf verteidigen, hatten
aber die Konsequenzen der kaiserlichen Armada nicht bedacht. Die
Obrigkeit in Buchsweiler scheint kaiserlich eingestellt gewesen sein.
Dennoch hat man Gnade vor Recht ergehen lassen, sie nicht gerä-
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