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Der Scharf- oder Nachrichter zu Buchsweiler (Elsass) 349
Der Hexerei und Zauberei waren 15 Frauen und ein Mann
angeklagt und hingerichtet. Wie viele in diesen Anklagepunkten
nicht verurteilt und freigesprochen wurden, ist dem Kirchenbuch
nicht zu entnehmen. Ein Mann wurde wegen
Falschmünzerei hingerichtet und ein Mann starb vor der Hinrichtung
. Er war wegen Handels mit gefälschtem Silbergeschirr
angeklagt gewesen. Eine voreheliche Schwangerschaft und
Kindstötung führte bei sechs Frauen zur Verurteilung und Hinrichtung
, Sodomie und Bruch der Urfehde war in je drei Fällen
die Anklage, die die Todesstrafe nach sich führte.
Eingangs wurde der Begriff der Ehre angeführt. In der ständischen
Gesellschaft der frühen Neuzeit war die persönliche
Ehre wie wirtschaftliches Kapital. Hatte man davon verloren,
verlor man an Ansehen, an Wertschätzung und wurde, im
Grunde genommen, gesellschaftlich herabgestuft. Das war für
die Menschen der damaligen Zeit außerordentlich wichtig.
Dieses Ansehen galt über den Tod hinaus, natürlich auch für
die Angehörigen. Daher das Bestreben der meisten Verurteilten
, eine „ehrenvolle" Hinrichtung mit dem Schwert statt des
schimpflichen Hängens zu erreichen. Auch eine Bestattung auf
dem Kirchhof schmälerte die Ehre nicht, im Gegensatz dazu
ein Verscharren unter dem Galgen oder außerhalb der Friedhofsmauer
. Auch die Berührung mit dem Scharfrichter setzte
die eigene Ehre herab. Dennoch suchten die Menschen den
Scharfrichter wegen seiner humanmedizinischen Kenntnisse
auf. Bei der Tätigkeit des Scharfrichters als Abdecker waren die
Untertanen von der Obrigkeit angehalten, bei Todesfällen ihrer
Nutztiere den oftmals in Personalunion handelnden Scharfrichter
/Abdecker aufzusuchen.
Unsere Demokratie in Deutschland kennt „Gott sei Dank"
die Todesstrafe nicht mehr, denn weder hat sie abgeschreckt
noch hat sie die Menschen gebessert.
Anmerkung zum Schluss
Den Verantwortlichen des „Archives Departementales du Bas-Rhin" soll ein große Anerkennung
ausgesprochen werden, da sie es geschafft haben, diese Kirchenbücher über das Internet der interessierten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit war diese Arbeit, aber auch andere, erheblich
weniger zeitaufwendig möglich!
Anmerkungen
1 Archiv Departementale du Bas-Rhin Strasbourg; Etat civil numerise du Bas-Rhin Adeloch
2 Bouxwiller, Paroisse protestante, BMS, 1568-1614, Original en mairie S(epulture) 162 / 172; Abb. 1
3 Bouxwiller, Paroisse protestante, BMS, 1568-1614, Original en mairie S(epulture) 163 / 172
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