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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 369
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Ettenheimer Gärten, Teil 10-12 369

Ab 1804 bis 1807 nutzte Oberforstmeister Carl Ludwig
Schilling von Canstatt den Amtsgarten pachtweise, worüber in
einem besonderen Abschnitt berichtet wird. Von Oberforstmeister
Schilling gelangte der Amtsgarten an seinen Nachfolger
Oberforstmeister von Müllenheim, der für den Garten
jährlich 22 f Pacht zahlte.

Der Ettenheimer Amtmann Donsbach erhob aber im Jahr
1810 Anspruch auf den Garten als Teil seiner Dienstbezüge.
Das Kreisdirektorium in Offenburg erklärte am 27.10.1810, der
Oberforstmeister von Müllenheim müsse entschädigt werden,
wenn ihm der vermietete Amtsgarten entzogen werden sollte.5
Amtmann Donsbach erhielt zunächst 22 f als Ersatz (Surrogat),
solange der Garten vom Herrn von Müllenheim genutzt
wurde. Im Jahr 1810 hatte Donsbach seinen Dienst in Etten-
heim angetreten.

Am 3.3.1821 ersuchte Oberamtmann Donsbach den Großherzog
, ihm den Kostenansatz für seine Dienstwohnung und
den Garten auf jährlich 150 f und den Pachtzins für die Matte
von 90 f auf 60 f herabzusetzen, was dem wirklichen Wert entsprechen
würde. Es wurde entschieden, dass ihm nur noch 170
f von der Besoldung abgezogen werden solle. Der Amtsgarten
blieb über eine sehr lange Zeit in Staatsbesitz.

Am 4.4.1877 wurde grundbuchmäßig festgestellt, dass das
Großh. Domänenarar Eigentümer des 1 ha 13 a 76 Meter großen
Grundstücks „im Amtsgarten" ist (Lage: einerseits Etten-
bach, anderseits Espengraben). Rechte anderer wurden bis zu
diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht. Im Gegensatz zu
früher wurden nun anscheinend alle Grundstücke im Staatsbesitz
in diesem Bereich als „im Amtsgarten" bezeichnet, also
auch die Äcker und Wiesen.

Am 16.9.1983 erwarb die Stadt Ettenheim das Gelände
(Flurst. Nr. 8372, Grünland, Obstbau 115,03 a) vom Land Baden
-Württemberg und zwar für öffentliche Zwecke im Tausch
gegen zwei Äcker im Gewann Rohrbach.

Der Schultheißenacker „im Rohrbach"

Auch der Ettenheimer Schultheiß nutzte einen Dienstacker. Er
befand sich im Gewann „Im Rohrbach". Wie lange er diesem
Zweck diente, ist ebenso wenig bekannt wie beim Garten des
Amtmanns. Bei der Bannerneuerung 1670 wird das Grundstück
wie folgt beschrieben:


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