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Der Klerus von Nordrach in früheren Zeiten
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men werde, was auch genehmigt wurde (Ebd., 296) (L.S.,
Pfarrklerus, I, S. 369-370)
1660- 1661: DORNBLUTH Benedictus, O.S.B.
Benediktiner in Gengenbach, erhält er am 22.03.1660 eine
zeitweilige Erlaubnis, um in den Pfarreien, welche der Abtei
unterstehen, die Sakramente zu spenden (G 6310, 273). Am
18.08.1660 wird er für die Pfarrei Nordrach angenommen,
„cum monitione ut diligenter studeat" (Ebd., 304).
Am 14.06.1662 wird er Pfarrer in Kappel; doch soll er sich
im Laufe eines Monats dem Examen unterziehen (G 6311,
172). Am 12. Januar 1663 meldet der Abt von Gengenbach,
dass er ihn nach Zell11 versetzt habe und bittet, ihn ohne
neuen Examen anzunehmen, da der Weg nach Molsheim so
lang ist und die Pfarrei nicht einstweilen ohne Pfarrer sein
kann (Ebd., 208). Am 23.11.1672 und nochmals am 8.02.1673
verlangt die Gemeinde einen Weltpriester als Pfarrer, da die
Pfarrkinder keine Zuneigung zum jetzigen Pfarrverwalter
haben (G 6313, 422; 441); der Abt verwehrt sich dagegen (Ebd.,
430; 453). Am 6.12.1673 wird Dornbluth durch seinen Mitbruder
, P. Georgius Fink, ersetzt (Ebd., 540). Wurde er gleich Pfarrer
in Stollhofen? Wir wissen es nicht. Jedenfalls am 2.09.1681
wird er von dort durch seinen Abt zurückgerufen (G 1421,
182). Im Jahr 1692 waltet er in Ichenheim12. Später wurde er
Pfarrer in Harmersbach, Pfarrei welche vor dem 8.11.1696
durch sein Versterben frei geworden ist (G 1422, 240) (L.S.,
Pfarrklerus, I, S. 307-308).
1661- 1662: KEMPE (KEMP, KEMPFF) Nicolaus
Priester des Bistums Köln13, wird er am 26.08.1661 vom Abt von
Gengenbach zur Pfarrei Nordrach präsentiert, erhält aber nur
eine „commissio ad annum"; am Ende desselben Jahres soll er
sich wieder dem Examen unterziehen. Bei der jüngst geschehenen
Visitation wurde die Pfarrkompetenz festgesetzt, nachdem
man in Akten aus den Jahren 1616, 1621, 1628 und 1631 nachgeprüft
hatte. Der neue Pfarrer wird ein Fuder Wein, 6 Viertel
Gerst und 6 Viertel Haber und auch 6 Gulden erhalten. Der
Kollator soll auch unverzüglich das Pfarrhaus reparieren lassen
(G 6311, 99). Schon am 7. September klagt der Abt von Gengenbach
wegen der festgesetzten Kompetenz: in Molsheim beharrt
man darauf (Ebd., 104).
Am 28.09.1661 bittet die Gemeinde, man solle den Abt von
Gengenbach zwingen, dem Pfarrer die Kompetenz zu liefern;
der Brief wird an ihn weitergeleitet; inzwischen werden seine
Einkünfte in Nordrach (G 6311, 111 vo), später im ganzen Tal
unter Arrest gelegt (Ibid., 122). Am 29.11. wird der Reichsschult-
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