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Louis Schlaefli
heiß von Zell beauftragt, dem Pfarrer „pro rata competentiae"
diese Einkünfte auszuliefern; sollten sie nicht reichen, so solle
er aus den Einkünften des Abtes in Zell nehmen (Ebd., 128 vo).
Am 20.12. wird dem Prior von Gengenbach klargemacht, dass
der Bischöfliche Rat auf seiner Stellung beharre (Ebd., 136).
Der Abt unterbreitet die Sache dem Bischof von Bamberg,
seinem Lehensherr, was nichts an der Sache ändern wird (Ebd.,
160; 177 u. 193 vo).
Am 19.07.1662 erhält Kempe eine commissio als Pfarrer von
Kappel („Cappel prope Rhenum") bis an Ostern (Ebd., 180 vo).
Am 18.11. ist er immer noch an Ort und Stelle und klagt wegen
der Kompetenz (Ebd., 199 vo). Am 18.07.1663 unterbreitet er
dem Geistlichen Rat ein Memoriale über seine Kompetenz
(Ebd., 243 vo). Am folgenden 26. September meldet der Schultheiß
, dass der Pfarrer seine Güter verkaufe, dass er viele Schulden
gemacht habe und dass er fortziehen wolle. Der Vogt in
Ettenheim wird beauftragt, die noch ausstehenden Einkünfte
des Pfarrers unter Sequester zu stellen, um sie nur jedes Trimester
auszuliefern. Er solle auch darauf achten, dass der Pfarrer
sein Mobiliar nicht verkaufe oder aus dem Ort schaffe. Dem
Erzpriester wird befohlen, eine Untersuchung über die Administration
der Pfarrei einzuleiten (Ebd., 257). Offenbar war der
Pfarrer in die Enge getrieben durch die Unzulänglichkeit seiner
Kompetenz; auf Bitte und Kosten des Pfarrers wird am 3. Oktober
ein gewisser Dr. Petrus Klein nach Kappel gesandt, um die
Sache in Ordnung zu bringen (Ebd., 259). Mutmaßlich beharrt
der Pfarrer auf seiner Versetzung, denn schon am 13. Oktober
ist Martin Koch als Nachfolger vorgesehen (Ebd., 261). Doch
noch am 25. Oktober klagt die Gemeinde gegen Kempe. Der
Erzpriester wird beauftragt, seine Schuldner zufriedenzustellen
und die Einkünfte zwischen Kempe und Koch zu verteilen. Der
Gemeinde wird anbefohlen, endlich den Zehnten von den
unbepflanzten Feldern zu liefern (Ebd., 264).
Am 28.11.1663 waltet Kempe als Pfarrer in Stotzheim im
Elsass (Kammerer N° 2630), womöglich infolge einer Strafversetzung
. Am 16.01.1664 wird ihm „sub poena suspensionis" anbefohlen
, seinem Nachfolger in Kappel die zustehenden Einkünfte
zurückzugeben (Ebd., 287).
Am 7.01.1665 bittet er um Verzeihung wegen eines nicht
angegebenen Fehlers und fleht um eine andere Pfarrei an: „ut
sibi provideat de alia conditione", wird ihm geantwortet (G 6312,
2). Am 22.09.1665 wird er durch die Äbtissin von Sankt-Ste-
phan in Straßburg für die Pfarrei Behlenheim präsentiert (H
2876, 728), wo er bis zum 19.08.1666 walten wird (Ebd., 745)
(L.S., Pfarrklerus, I, S. 360-361).
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