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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 410
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410

Karl Hansert

Ein Mädchen in der 8. Klasse, vor der Schulentlassung stehend
, hielt diese Belastung nicht aus und wollte sich in seiner
Verzweiflung im Baggersee umbringen.

Ein Hirtenbrief

Die Zerstörung der kirchlichen Jugendorganisationen war nun
ein klarer Bruch des Artikels 31 des Reichkonkordates vom
20. Juli 1933, in dem die Reichsregierung sich verpflichtet
hatte: „Diejenigen katholischen Organisationen, welche ausschließlich
religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken
dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt
sind, werden in ihren Einrichtungen und Tätigkeiten geschützt
/' Die deutschen Bischöfe ermahnten nun unter dem
Eindruck dieser bedrohlichen Entwicklung im Hirtenbrief „An
Klerus und Volk" vom 20. August 1933 zu „Ruhe und Ordnung.
Vergeltet nicht Böses mit Bösem, die Familienväter und pflichttreuen
Staatsbeamten mögen sich hervortun durch Gewissenhaftigkeit
und Opfergeist"3. Der „Ostergruß" des Papstes Pius
XI. hatte zuvor „den geliebten Söhnen (!) in Deutschland"
versichert, „eure Verbände sollen jedenfalls wissen, mit Apostolischem
Segen, dass ihre Sache Unsere Sache ist", und der
Freiburger Erzbischof Conrad Gröber schrieb in seinem Hirtenbrief
am 26. Juli 1935 „An die organisierte katholische Jugend
der Erzdiözese", sie möge „die Reihen umso enger und fester
schließen (...)", „die Jungens und Mädels" sollen sich ihren
„deutschen Charakter nicht bemeckern lassen", denn „Schweigen
und Leiden macht groß".4

Nun waren „Schweigen und Leiden" nicht gerade herausragende
Charakterzüge des ehemaligen Weltkrieg-1-Soldaten
und Pfarrers Anton Schmid in Schutterwald, jedenfalls nicht
„Schweigen". Deshalb war die Empfehlung des Erzbischofs aus
Freiburg, seines obersten Dienstherren, zum „Schweigen" absolut
nicht das, was er sich als Antwort auf die Kampfansage des
Reichsjugendführers aus Berlin vorgestellt hatte. So hatte er im
Hirtenbrief seines Erzbischofs den Satz, in dem dieser vom
„Recht auf das Leben eurer Organisationen" schreibt, durchgestrichen
und am Rande mit roter Tinte vermerkt: „Es ist unsere
heilige Pflicht sie zu schützen und erhalten". „Pflicht" steht in
Großbuchstaben und ist unterstrichen.

Der Pfarrer beschwerte sich bei den Lehrern, beim Nazi-
Bürgermeister und, das will etwas heißen, bei der inzwischen
gefürchteten Gestapo in Offenburg, mit dem wohl absichtlich
naiven Zusatz, er könne sich „nicht vorstellen, dass das von
oben gebilligt oder gar gewollt ist". Dann schrieb er an den


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