http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2017/0200
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinde von Offenburg *| QQ
angesichts politischer Unruhen in Straßburg, die nicht zuletzt
wegen der zögerlichen Haltung des Stadtrats gegenüber den
Juden am 10. Februar 1349 zu einem von den Zünften angeleiteten
Umsturz führten. Der daraufhin neu gewählte Stadtrat
demonstrierte seine neue politische Ausrichtung mit dem eingeleiteten
Pogrom und der folgenden Auslöschung der jüdischen
Gemeinde am 14. Februar.17
In den Monaten zuvor hatte der Straßburger Rat - vermutlich
in Reaktion auf die Anfrage aus Köln im Sommer 1348 -
wohl selbst verschiedene Orte im Oberrheingebiet, darunter
viele Reichsstädte und mit Straßburg verbündete Städte angefragt
, zu welchen Ergebnissen die dortigen Untersuchungen zu
Vorwürfen gegen die Juden zu Brunnenvergiftung gekommen
seien, und vermutlich auch, ob dabei Verbindungen zu Straßburger
Juden aufgetaucht seien. Es ist möglich, aber nicht zu
klären, dass die Anfrage seitens Straßburg in einzelnen Städten
überhaupt erst zum Auslöser für derartige „Untersuchungen"
wurde, es ist jedoch mehrheitlich anzunehmen, dass das Phänomen
auch unabhängig davon schon zu weit verbreitet war.
Zudem gab es immer wieder Berichte, wonach „Geständnisse"
von Juden ergeben hätten, dass „alle Juden im Land" von den
Brunnenvergiftungen wissen würden. Diesen Tenor besitzen
auch zahlreiche der Antworten bzw. Berichte an Straßburg, die
uns aus den Städten Basel, Bern, Breisach, Colmar, Freiburg,
Kenzingen, Oberehnheim, Schlettstadt und Waldkirch überliefert
sind.18
Der Offenburger Bericht an Straßburg
Wie es das eingangs kurz vorgestellte Antwortschreiben der
Offenburger Obrigkeit an den Straßburger Rat nahelegt, muss
auch die Stadt Offenburg eine entsprechende Anfrage aus
Straßburg erhalten haben. In deren Beantwortung ließen sich
die Offenburger indes wohl einige Zeit. Obwohl das Vorgehen
und die „Untersuchung" zu den Offenburger Juden bereits in
der zweiten Hälfte des Dezembers 1348 erfolgt war, schickte
der Rat seinen Bericht erst in den Tagen unmittelbar nach dem
politischen Umsturz in Straßburg am 10. Februar 1349.19 Der
Bericht selbst ist undatiert, als Adressat im Straßburger Rat ist
jedoch der Stettmeister Klaus Zorn genannt Bülach angegeben,
der erst mit dem Umsturz wieder an die Macht gekommen war.
Der terminus ante quem ergibt sich aus einem Verweis darin
auf die Straßburger Juden, der nur für den Zeitraum vor deren
Vernichtung im Pogrom vom 14. Februar 1349 einen Sinn er-
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2017/0200