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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
97. Jahresband.2017
Seite: 212
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Andre Gutmann

politischen Wirren geraten waren. So wäre es auch denkbar,
dass das Offenburger Ratsgremium, das Ende Dezember 1348
die Untersuchung und den Pogrom gegen die dortigen Juden
durchgeführt hatte, sich in der Zusammensetzung ganz erheblich
von demjenigen Rat unterschied, der im Februar 1349 den
Bericht an Straßburg zu verantworten hatte. Gleichermaßen
könnte der neu an die Macht gekommene Rat das Vorgehen
seiner Vorgänger auch verurteilt haben, was nun auf mehr oder
weniger subtilem Wege den Straßburger Kollegen vermittelt
werden sollte. Bedauerlicherweise liegen uns keine auch nur
ansatzweise ausreichenden Belege für die Zusammensetzung
des Ratsgremiums und die genauere Entwicklung der Stadtverfassung
um 1348/49 vor. Noch am 31. März 1349 hatte Kaiser
Karl IV. in Speyer Markgraf Rudolf V. von Baden-Pforzheim,
genannt der Wecker (1348-1361), die bisherige Reichspfandschaft
Ortenau, worunter auch die Stadt Offenburg fiel, bestätigt
und nochmals um die Summe von 5000 Gulden erhöht.39
Am 11. August 1349 bestätigte der in Köln weilende Kaiser der
Stadt Offenburg alle ihre Privilegien und Freiheiten, wobei aber
die Auslöschung der jüdischen Gemeinde Ende 1348 keine Erwähnung
findet.40

Mahnung und Warnung an den Straßburger Rat

In einer Zusammenschau lässt sich Folgendes festhalten: Der
wohl zwischen 10. und 14. Februar 1349 verfasste Bericht des
Offenburger Rats an das Straßburger Ratskollegium über die
Ende Dezember 1348 in Offenburg stattgefundenen Untersuchungen
zum Vorwurf der Brunnenvergiftungen durch dort
ansässige Juden und deren Folgen, nämlich die Auslöschung
der gesamten jüdischen Gemeinde sowohl durch obrigkeitlich
veranlasste Hinrichtungen als auch durch eine unter Druck des
Rats „ selbstbestimmte", aber aus Sicht der Juden alternativlose
Selbstverbrennung, vermittelt eine Positionierung des Offenburger
Rats, die sich doch erheblich von ähnlichen Berichten
aus anderen oberrheinischen, elsässischen und nordschweizerischen
Städten und Landschaften unterscheidet.

Zumindest der aktuelle Rat von Februar 1349, der diesen
Bericht inhaltlich zu verantworten hatte, lässt darin - sowohl
in der Art der Schilderung, der verwendeten Begrifflichkeit
und der Gestaltung des Informationsgehalts - deutlich den
Versuch erkennen, sich der landläufigen Hysterie um eine angebliche
jüdische Verschwörung gegen die Christenheit zu
entziehen; es ist angesichts der geradezu betont sachlichen
Beschreibung der Vorgänge, die auch den kollektiven Feuertod


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