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Einiges aus Elsässischen Quellen über die Abtei Schuttern
auf eine Exemption seines Ordens, um sie nicht zu erledigen
(ebd., 67 vo).
- Die Mitbrüder des Ruralkapitels Ettenheim beschweren sich
am 01.07.1654 über die Benediktiner, welche Pfarreien verwalten
, „quod iura et onera parochialia sustinere nolunt")
darum wird den Mönchen in Schuttern und Ettenheim-
münster befohlen, die Statuten des Kapitels zu beachten (G
6309, 76 vo). Dieselbe Klage wird am 15.03.1656 (G 6310, 16)
und am 13. August desselben Jahres wiederholt; es betrifft
die Pfarreien Schuttern, Münchweier und Schweighausen
(ebd., 35 vo).
- Der neue Abt von Schuttern, Benedikt (Fusier), bittet am
25.10.1656 um die Erlaubnis, ein Gut („curiam suae villae in
Wippenkirch") gegen 400 Gulden zu unterpfänden (G 6310,
41 vo). Am 8. Mai 1657 sendet er sein „instrumentum Electio-
nis" nach Molsheim und bittet um dessen Konfirmation
durch den Bischof (ebd., 67). Ein juristisches Problem scheint
in dieser Sache entstanden zu sein (ebd., 91). Am 30. Januar
1658 sendet der Abt einen Reversalbrief (ebd., 102).
- Die drei Ruralkapitel nehmen am 18.12.1656 Stellung in
Betreff der Zahlung des „subsidium charitativum" an das Bistum
: Ottersweier „allegat impossibilitatem"; Ettenheim würde
schon bezahlen, aber die Mönche, welche Pfarreien betreuen
, sollen auch dazu gezwungen werden. Das Kapitel
Offenburg findet, dass es schon genug gegeben habe („se
satis dedisse"). Der Fiskal wird sich zu ihnen begeben, um sie
zur Zahlung zu entschließen (G 6310, 52). Die Abtei Schuttern
hat ihn am 17. Januar 1657 auch noch nicht geliefert:
sie habe schon sehr viel dem Bischof von Bamberg, „uti
proprietari(us) loci & Castenvogt", wie auch den Österreichern
geben müssen (ebd., 56 vo).
- Am 19.12.1657 sendet der Erzpriester einen Bericht über die
Pfarreien, welche im Kinzigtal der Abtei Schuttern unterstehen
: „magnum esse defectum in administratione verbi divini et
catecheseos". Darum soll dem Abt geschrieben werden. Im
selben Bericht ist auch die Rede von der Pfarrei Niederschopfheim
und dessen Pfarrer Gutman (G 6310, 95 vo).
- Am 8. Mai 1658 erhebt der Abt von Schuttern Klage wegen
der Kollation der Pfarrei Gamshurst; scheinbar wird diese
durch den Pfarrer von Großweier und Unzhurst, Joannes
Reuther, administriert (G 6310, 118).
- Am 3. Juli 1658 meldet Joannes Ramstein, Pfarrer von Sas-
bach, als Erzpriester, dass zwischen dem Kapitel und der
Abtei Ettenheimmünster ein Vertrag geschlossen worden
ist, wegen den Pfarreien Munichwir (Münchweier) und
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