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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
97. Jahresband.2017
Seite: 224
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Schweighausen. Abt Franciscus Hertenstein und Prior Conrad
Holtzapfel wohnten unter anderen den Verhandlungen
bei. Der Abt von Schuttern weigere sich hingegen, einen
solchen Schritt zu tun (G 6310, 128 vo).
Am 13.11.1658 schreibt der Abt von Schwarzach nach Molsheim
, um den traurigen Stand der Abtei Schuttern wegen
der Unfähigkeit dessen Abtes „ob capitis incapacitatem" zu
melden; dieser werde die Resignation verlangen. Sollte er
nach Molsheim kommen, so müsse man ihm nicht alles
glauben und sich eher auf das Protokoll der Visitationsherren
stützen (G 6310, 163). Am 29. desselben Monats erfährt
man in Molsheim den Tod des Abtes. Der Generalvikar wird
zur Neuwahl deputiert; man befürchtet, die österreichischen
Behörden könnten sich einmischen (ebd., 168).
Am 11.12.1658 stattet der Generalvikar Bericht über die
Abtswahl in Schuttern. Da es an Kandidaten in der Abtei
selbst fehlte, schritt man zur Postulation: der Abt von Sankt
Blasien solle unter den fünf Mönchen seiner Abtei, welche
von den Schutteranern erlesen worden sind, einen zum Abt
von Schuttern erwählen. Inzwischen wurde die Direktion
des Klosters dem Subprior anbefohlen. Die Sache wird auch
dem Bischof von Bamberg, „tanquam Domino directo loci de
Schuttern", gemeldet, damit er Geduld habe wegen den Ex-
tanzen (G 6310, 170).

Die neuen Äbte von Gengenbach und Schuttern sollen geweiht
werden; sie werden für den 15.12.1660 nach Molsheim
zitiert, „ad dandas reversales consuetas" (G 6310, 322
vo). Sie weigern sich, es zu tun, aber in Molsheim beharrt
man darauf (G 6311, 21).

HAUSER Matthias, „Marchio Badensis", wird am 18.07.1663
durch den Abt von Schuttern zur Pfarrei Großweier präsentiert
und auch angenommen (G 6311, 244). Er verwaltete
auch Gamshurst3, zu welcher Pfarrei er durch den Abt von
Schuttern schon am 6.07.1663 präsentiert worden war (G
1420, 323). Am 18.02.1668 ist diese letzte Pfarrei frei durch
seinen Abzug (ebd., 435).

Der Landschreiber verlangt am 03.10.1663 die Bezahlung
durch die Äbte von Schuttern und Gengenbach der „Jura
Portariae" (ebd., 259 u. 267).

Nachdem der Abt von Schuttern streng verwarnt worden
war, die Türkensteuer und die Kontribution für den Rückkauf
der Herrschaft von Oberkirch zu bezahlen, excusiert
sich dieser am 12.03.1664, indem er sich auf die Immunität
seiner Abtei beruft; er fügt hinzu, dass er der Österreichischen
Regierung schon „pro subsidio Turcico" gesteuert habe


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