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Dieter Weis
Versteigerung lt. Protokoll v. 31.3.1811
Der Garten wurde in drei gleichgroßen Teilen zu je 1 Msht.
versteigert, begonnen von Süden nach Norden in Richtung
Mühlbach:8
a) „IMsht an 3 Msht Garten vor dem oberen Thor am steinen
Weeg, L. auf Ferdinand Volk, L. ab der mittlere
Kirchengarten, gegen Rhein der steinenweeg, gegen Wald
Baptist Weiß
Ersteigert Ferdinand Volk für 230f
b) 1 Msht an 3 Msht Garten, L. auf der erste theil,
L. ab der 3 te theil Kirchengarten, gegen Rhein
der steinen weeg, gegen Wald Baptist Weiß
Ersteigert H. Baptist Ulmer für 281 f
c) 1 Msht an obigen 3 Msht Garten, L. auf
der mittlere Kirchengarten, L. ab Landolin Ulmer,
gegen Rhein der steinen Weeg, und gegen Wald
Landolin Ulmer
Ersteigert Johannes Fritschi für 283 f
Gesamtbetrag
794 f"
Die Grundstücke lagen in der Nähe der „Gerbergaß", heute Alleestraße
. Über die Käufer ist mit Ausnahme von Johannes
Fritschi nicht viel bekannt. Joh. Baptist Ulmer war Rotgerber
(Ehe am 31.1.1785 mit Theresia Henninger).9 Ferdinand Volk
war Bäcker. Seine Tochter Maria Anna Andlauer geb. Volk verkaufte
das Gartengrundstück am 12.12.1879 an die israelitische
Gemeinde zu einem Bauplatz für die neue Synagoge!10
Johannes Fritschi, der Ettenheimer Stadtzimmermann, geriet
in Gant (Konkurs) und musste am 1.8.1827 seinen Garten
im Steinenweg von 1 1/3 Msht (= ca. 5,6 a) versteigern lassen.
Er wurde von J. Baptist Ulmer für 202 f erworben.11 Fritschis
Witwe Elisabetha geb. Hauer ließ am 2.4.1842 ihre sämtlichen
Liegenschaften versteigern.12 Dazu gehörte „ein zweistöckiges
Wohnhaus mit Scheuer und Stallung in der Vorstadt in der
Gerbergaß gegen Süd und West der Mühlbach, gegen Nord
Jacob Henninger Gerber, gegen Ost die Gaß". Demnach wohnte
die Familie Fritschi nicht weit von ihrem Garten entfernt.
Versteigerung wird genehmigt
Das Katholisch Kirchliche Departement in Karlsruhe berichtete
am 7.5.1811 dem bischöflichen Vikariat in Konstanz über die
durchgeführte Versteigerung und den erzielten Erlös von 794 f
sowie über die Zahlungsmodalitäten, auf die hier nicht eingegangen
werden muss. Man empfahl, die Genehmigung zu erteilen
, was auch erfolgte.
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