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426 DieterWeis
in Ettenheim) in partem Competentio nuzt" (als Teil seiner Bezüge
).6
Nach der Aufhebung des Klosters verfassten die badischen Beamten
Vierordt und Kaufmann am 23.2.1804 einen umfangreichen
Bericht über die Nutzung und den Zustand der Gebäude
und Güter des Klosters. Zum Finkengarten bemerkten sie: „von
mittelmäßiger Qualität".7 Er sei zusammen mit anderen Gütern
dem Klosterschaffner zur Kompetenz (zum Unterhalt) gegeben
worden.
Am 10.04.1818 reichte der Ettenheimer Domänenverwalter
Brückner ein Gesuch ein, ihm den Finkengarten zu einem jährlichen
Pachtzins von 10 f zu überlassen.8 Brückner schrieb, er
habe „nicht ein Plätzchen Beynutzungsguth, wo er nur einen Salat
Stück pflanzen kann, so bittet derselbe ganz gehorsamst ihm den
zum ehemaligen Ettenheimmünsterischen Schaffneydienst gehörig
gewesenen Finkengarten auf 4 fahre, nemlich pro 1817, 1818, 1819
und 1820 in bestandweise (pachtweise) Benützung um einen jährlichen
Bestandszins von Zehn Gulden gnädigst zu überlassen. Diesen
Garten hatte Herren Oberforstmeister von Müllenheim um 18 f gehabt
, wenn man aber bemerkt, daß Oberforstmeister von Müllenheim
eine Besoldung von 3000f und ich nur von 650f habe", sei der
Bestandszins von 10 f für ihn gerade genug. Das Kreis-Direktorium
Offenburg beschloss, dem Domänenverwalter den betreffenden
Garten einstweilen für ein Jahr zum Zins von 10 f zu
überlassen. Für eine längere Pachtzeit um diesen Preis müsste
die Entscheidung der höheren Behörde eingeholt werden. Man
berücksichtige seinen „rühmlichen Diensteifer" und dass sein
Kollege in Mahlberg mehrere herrschaftliche Güter um einen
sehr billigen Zins in Pacht habe. Damit endet die Akte.
Es ließen sich nicht alle Pächter des Gartens ab dem Jahr
1804 bis zum Verkauf im Jahr 1843 feststellen. Im Jahr 1842
reichte der Bierbrauer Wilhelm Ries bei der Ettenheimer Domänenverwaltung
ein Gesuch zur „Erwerbung des sogenannten
Finkengartens gegen Umtausch anderer Güterstücke" ein. Zur
Betreibung seines Gewerbes benötige er einen Braukeller. Weder
er noch jemand aus seiner Verwandtschaft besitze ein solches
Güterstück in der Nähe des Orts. Er fragte an, ob es nicht möglich
wäre, den Garten gegen andere - und zwar bessere - Güterstücke
eintauschen zu können. Zum Umtausch bot er sechs
Mannshauet Matten auf den Rittmatten mit einem Wert von
wenigstens 700-750 f und sechs Mannshauet Acker auf dem
Großen Grün mit einem Wert von wenigstens 500 f an.9
Er glaube, dass diese Güterstücke einen größeren Wert
haben dürften als der Finkengarten selbst „indem derselbe nur
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