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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
97. Jahresband.2017
Seite: 448
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Sabine Bengel

Allerdings drängt nun der sozialdemokratische Straßburger
Bürgermeister Jacques Peirotes (1919-1929) zunehmend auf
seine Einbürgerung. Da der deutsche Dombaumeister mit einer
Elsässerin verheiratet ist, stellt dies für ihn nach den Gesetzen
des Versailler Vertrags kein Problem dar. Mehrfach fordert ihn
der Bürgermeister Jacques Peirotes im Verlauf des Jahres 1919
und Anfang 1920 auf, seinen Einbürgerungsantrag zu stellen,
doch seine Briefe bleiben unbeantwortet. Derweil erleidet das
Ehepaar Knauth einen weiteren schweren Schicksalsschlag. Der
ältere, 1895 geborene Sohn Jean Ignace stirbt am 11. November

1919 im Militärkrankenhaus Irkutsk/Sibirien an Flecktyphus,
nachdem seine bevorstehende Rückkehr bereits angekündigt
war.31 Der Winter 1919/1920 ist zudem geprägt von einer Pressekampagne
gegen im Amt verbliebene Deutsche, wobei besonders
Johann Knauth und sein Mitarbeiter Karl Stolz im Visier
sind. Zunehmend verschlechtert sich die Stimmung unter den
Arbeitern der Münsterbauhütte, obwohl sie eine sechsprozen-
tige Lohnerhöhung erhalten haben und die Weiterbeschäftigung
überzähliger Kräfte angesichts der hohen Arbeitslosigkeit
zugesichert wird.32 Nachdem noch zwei Polizeiberichte über
Knauths Kontakte zu anti-französischen Kreisen in Freiburg
publik werden, reagiert der Bürgermeister Peirotes und schlägt
den neuen Stadtarchitekten Clement Dauchy als Knauths Nachfolger
vor.33 Dauchy bezieht bald auch die Dienstwohnung
Knauths (5, place du Chäteau), die ihm durch einen Erlass vom
27. März 1920 zugesprochen worden war.

In der Zwischenzeit ist der Generalkommissar Alexandre
Millerand, der Knauth bislang unterstützt hatte, auf einen
neuen Posten nach Paris beordert worden, sein Nachfolger
Gabriel Alapetite (Hochkommissar für Elsass-Lothringen von

1920 bis 1924) wie auch der neu ernannte Directeur de
l'Architecture et des Beaux-Arts, Robert Danis, forcieren nun die
Amtsenthebung des Münsterbaumeisters. Einerseits werden die
hohen Kosten der Pfeilerbaustelle angeführt, andererseits die
fachlichen Kompetenzen Knauths infrage gestellt. Am 7. Januar
1921 wird der Münsterbaumeister, der sich nun zunehmend
in Neuwiller-les-Saverne aufhält, schließlich vom Dienst
suspendiert „pour grossiere negligence dans son Service"
(„wegen gröbster Pflichtverletzung im Amte").34 Zugleich unterschreibt
Alapetite auch den Ausweisungsbefehl für Johann
Knauth - was auch die Aberkennung seiner Pension nach sich
zieht. Dieser beanstandet jedoch die provisorische Suspension
(14. Januar 1921) und initiiert einen Prozess gegen seinen Arbeitgeber
, die Straßburger Stadtverwaltung. Am 3. Mai 1921
wird er endgültig aus dem Amt entlassen.


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