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d) Seitenzahlen mit „Komma" anschließen.
e) Danach Hinweise auf Abbildungen (Abb.) oder Tafeln (Taf.). Beispiel:
Hinn, Friedrich: Als noch viele Fluren bewaldet waren. In: Herbolzheimer
Blätter 3, 1995, 18-23. Abb. 2.
f) Insbesondere bei Bänden mit thematischem Schwerpunkt werden häufig
zitierte Werke abgekürzt, um den Anmerkungsapparat zu straffen: Nachname
, Leerzeichen, Jahr. Beispiel: Hinn 1995.
g) Diese Titel sind als Literaturliste am Ende des Beitrags aufzuführen.
Für die Inhalte der Beiträge und Rezensionen sind ausschließlich die Autorinnen
und Autoren verantwortlich. Bitte Originale im eingeschriebenen
Brief an die Redaktion, ansonsten kann keine Haftung übernommen werden.
Beiträge für unser Jahrbuch „Die Ortenau" sind bis spätestens 1. März jeweils
an die Schriftleitung zu richten. Bitte nur druckfertige Originalbeiträge! Über
die Annahme und den Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Beitrages entscheidet
die Redaktion, gegebenenfalls in Absprache mit dem Vorstand oder
einem Gutachter. Der Abdruck aus der „Ortenau" ist nur mit Genehmigung
der Schriftleitung gestattet, die sich alle Rechte vorbehält. Für unverlangte
Manuskripte und Besprechungsstücke kann keine Haftung übernommen
werden. Rücksendung kann nur erfolgen, wenn Rückporto beiliegt. Besprechungsstücke
sind ebenfalls an die Schriftleitung zu senden.
Die Verfasser erhalten zehn Autorenexemplare ihrer Beiträge unberechnet.
Bestellungen auf noch lieferbare Jahrbücher nimmt die Geschäftsleitung
(Postfach 15 69, 77605 Offenburg) entgegen, soweit noch Exemplare vorhanden
sind.
Damit unsere Jahresbände, aber auch andere für unsere Vereinsbibliothek
wertvolle Literatur aus Nachlässen verstorbener Mitglieder nicht verlorengehen
, bitten wir die betreuenden Erben, sich mit unserer Geschäftsstelle in
Verbindung zu setzen. Wir könnten dann auch den zahlreichen Wünschen
auf Lieferung früherer Jahrbücher besser nachkommen.
Laut Beschluss der Jahresversammlung 2001 beträgt der Jahresbeitrag derzeit:
18,- EUR für natürliche Personen und Schulen
26,- EUR für juristische Personen und Körperschaften
Spenden sind erwünscht und werden dankbar angenommen. Entsprechende
Zuwendungsbestätigungen kann der Verein seit 1.1.2000 selbst ausstellen.
Der Historische Verein für Mittelbaden e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid
des Finanzamtes Offenburg vom 15. Juli 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar
steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO
dient.
Die Mitglieder der Mitgliedergruppen entrichten den Jahresbeitrag an deren
Rechner, die Mitglieder der überregionalen Mitgliedergruppe (die also keiner
Mitgliedergruppe angehören) überweisen auf die Konten des Historischen
Vereins für Mittelbaden e.V.
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