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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 102
(PDF, 96 MB)
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102 ute Scherb

Abb. 8: Kanonenfutter
für die Front: „Spielbuben
" aus Kehl-
Sundheim

Massive Einschränkungen:

Ausweispflicht, Einquartierung, Rationierung

Selbstverständlich bekam auch Mathias Nückles die Einschränkungen
zu spüren, die von Beginn an den Kriegsalltag
an der Heimatfront bestimmten. Zum einen stand Kehl von
Kriegsbeginn an unter Militärbefehl, da die Stadt von den zur
„Festung Straßburg"20 gehörigen drei rechtsrheinischen Forts
Blumenthal, Bose und Kirchbach gleichsam eingeschlossen
war und deshalb zum Straßburger Festungsbereich zählte, für
den während des Kriegszustandes besonders strenge Regeln
galten. So benötigten seit Dezember 1914 alle, die im Festungsbereich
beheimatet waren, einen Wohnsitznachweis. Generell
gab es zur damaligen Zeit noch keine Ausweispflicht, weshalb
diese Regelung als harte Maßnahme empfunden wurde. Hintergrund
war die seit Beginn des Krieges grassierende Furcht
vor Spionen, die im Januar 1915 zu der Anordnung führte,
„zum Ueberschreiten des Rheines" einen „von der zuständigen
Behörde ausgestellten Pass mit abgestempelter Photographie"
mit sich zu führen. Obgleich es „nur" um den Verkehr innerhalb
der Reichsgrenzen ging, drohten harte Konsequenzen:
„Zuwiderhandlungen werden nach den Kriegsgesetzen mit
Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft."21 Für einfache Bauern,
die es gewohnt waren, ihre Waren auf den Straßburger Märkten
anzubieten, war dies eine einschneidende Maßnahme.
Tatsächlich wurde damals der uns heute als Selbstverständlichkeit
begleitende, mit Lichtbild ausgestattete Pass eingeführt
.


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