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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 120
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Martin Ruch

in einem Zustande gesteigerter Erregung "befunden habe;

Hessen sich bisher nicht nachweisen:

Die übrigen Angeklagten haben nichts derartiges an ihm

4

bemerkt;

die Schilderungen, die in der Presse über sein Verhalten
in den Tagen seiner Amtsführung sich finden, entsprechen
im wesentlichen 4§m Bilde, das er in der Anstalt bietet:

* ■

Seine Höflichkeit wen die Da^en; seine enorme Weif-

schweifigkeit; seine Neigung, remden Einblick zu geben
in vertrauliche Amtsschreiben; seine Vielgeschäftigkeit,
sein Optimismus bezüglich der Krnährungs läge; seine
journalistisch boslv ften Bemerkungen über Noske und Hoff-
mann: die Aeusserunreu seiner .'l'e lbs t übe r sc hat zun-;".

r

Die Trinnerung ist vollkommen erhalten.

Das Verhalten entspricht dem ganzen "'esen und der Veranlagung
des Dr. Lipo.

Dr. Lipp begründet sein Verhalten subiektiv richtig*

Er vürde im gleichen Fall nach seinen Aeusserungen wieder
ebenso handeln.

Sollten sich wahrend der Verhandlung Anhaltsxunkte dafür
; ergeben, dass während der strafbaren Handlungen ein er-

heblicher Erregungssustand bestanden hätte, so wären be-

gründete Zweifel an der Zurechnungsfähige it zu äussern;

bisher heben sich solche Anhaltspunkte nicht ergeben.

Zusammenfassend : ist zu sa&en



Dr. LipjJ ist eine ursprünglich geniale, wenn auch ungleich
heitlich veranlagte Persönlichkeit,mit manischer Veranlagung
von ungewöhnlicher.! Wissen. Die manische Veranlagung
und die durch Alkolv-1, beginnendes Alter und vielleicht
auch durch Morphium bedingten Schädigungen haben wesent-

lieh "zur Bef;e';":un; der strafbaren Handlungen beigetragen.

Dr. Lipp ist als gemi'rtdert zurechnungsfähig dem Eichter
für eine wesentlich mindere Beurteilung zu empfehlen.

- 16

■MB

Ato. 2: Gutachten. Quelle: Hauptstaatsarchiv München, Akten der Staatsanwaltschaft 2131/4)


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