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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 200
(PDF, 96 MB)
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200

Manfred Merker

der NSDAP: ja, 1.5.1933-1945. Mitglied des Korps der politischen
Leiter: ja, Kulturstellenleiter 1.8.1934-31.8.1940. Tätigkeit
in NS-Hilfsorganisationen: NSV (Nationalsozialistische
Vokswohlfahrt) 1.6.1936-31.8.1940. NS Lehrerbund 1.8.1934-
31.8.1940. NS Reichsbund für Leibesübungen 1935-31.5.1936.
NS Altherrenbund 1937-1.8.1939. Schriften und Reden: keine.
Dienstverhältnisse: 1.5.1920-1.5.1934 professeur du lycee. Arbeitgeber
: Badisches Unterrichtsministerium in Karlsruhe.
Grund für Beendigung des Dienstverhältnisses: 1.5.34-21.
11.1944 professeur du lycee; Versetzung, Kriegsausgang, occu-
pation, la guerre. Einkommen: 1933-1937 je 7776 RM, 1938-
1944 je 8688 RM. Militärdienst seit 1933: nein. Auslandsreisen
: keine. Bekleidete Ämter: Direktor (Schule). Gebiet und
Dauer des Dienstes: 1.8.1940-21.11.1944, Elsass. Politische
Parteimitgliedschaft vor 1933: keine.

Hiß unterzeichnet die abschließende Anmerkung „Die Angaben
auf diesem Formular sind wahr" persönlich mit Datum
vom 27. Januar 1946.

Angeschlossen an den Fragebogen ist eine Seite eines maschinenschriftlichen
Beurteilungsblatts, das mit einer erneuten
Anfrage zu seinen persönlichen Daten beginnt. Neu ist
unter Punkt 2 nur die Antwort auf die Frage nach dem Grund
zum Eintritt in die Partei: Nicht genau bekannt. Vermutlich
irregeleiteter nationaler Idealismus. Unter 3 folgt die Feststellung
: Die Ämter übte er rein parteipolitisch aus, unter 4 heißt
es: Im Unterricht betrieb er nationalsozialistische Propaganda,
zur Haltung in der Öffentlichkeit: Galt als überzeugter Nationalsozialist
. Danach überrascht die folgende Schlussfolgerung
des dick unterstrichenen Urteils unter 6) nicht: Entlassung
ohne Ruhegehalt, ferner Zurückstufung in die Eingangsstellung
der Laufbahn. Rückführung in das außerplanmäßige
Verhältnis. Unter dem gedruckten Text rindet sich ein gravierender
handschriftlicher Zusatz: „Soll November 38 mit den
Schülern zur Synagoge gezogen sein & sie in übler Weise verhetzt
haben". Dazu ein eigener Vorschlag der Reinigungskommission
: Entlassung mit geringem Gnadengehalt und in einer anderen
Handschrift ein „Vorschlag zu 6: Entlassung mit vermindertem
Ruhegehalt". Die Begründung dafür enthält folgende
Charakterisierung: „Im Grunde ehrenhafter und humorvoller Charakter
. Als Lehrer erfolgreich, als Vorgesetzter menschenfreundlich
und wohlwollend. Betätigte sich nach und nach stark im Sinne der
nationalsozialistischen Weltanschauung, ohne aber die Brutalität
und Rücksichtslosigkeit eines sog. großen Nazis zu zeigen; achtete
auch die gegenteilige Überzeugung". Unterzeichnet wurde diese
zwiespältige Beurteilung mit „I. V. Grimmig" wahrscheinlich


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