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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 205
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Albert Hiß (1884-1964) 205

beigefügt. Damit ist die Entscheidung des Offenburger Untersuchungsausschusses
, Entlassung ohne Ruhegehalt, praktisch aufgehoben
, wodurch aber ordentliche Gerichtsverfahren im Fall
Hiß nicht überflüssig wurden. Dazu sind zwei Handschreiben
von ihm erhalten, bei denen es um gewünschte Terminänderungen
geht. Am 31. Mai schreibt er: „Wie mir von Freiburg mitgeteilt
wurde, ist mein Revisionsantrag von dort nach Stockach weitergegeben
worden. Da ich mit einer Vorladung rechne, ersuche ich,
diese nicht vor Mitte Juni anzuberaumen, weil ich in dringender Angelegenheit
14 Tage verreise." Am 20. Juli folgt ein zweiter Brief:
„Nach einer Verfügung, die an das Kreisamt für politische Säuberungen
in Stockach kürzlich bekannt gemacht wurde, soll jeder, der der
politischen Säuberung unterliegt, bis zum 1.8.48 im Besitz einer
Bescheinigung sein, der ein Revisionsgesuch eingereicht hat. Wie mir
HerrPreuther von Freiburg miteilt, hat er Ihnen mein Revisionsgesuch
vor etwa 2 Monaten zugeschickt. Ich bitte Sie daher um Zusendung
einer entsprechenden Bescheinigung." Handschriftlich darunter der
Vermerk „erledigt". Vom 21. Mai liegt ein Berufungsantrag des
Untersuchungsausschusses für politische Säuberung Stöckach
vor. Darin wird Hiß erneut nach seinen NS-Mitgliedschaften
befragt, nach Sühnemaßnahmen und Sanktionen. Letzteres
wird mit „Revocation - Entlassungen" ausgefüllt, für die Zuläs-
sigkeit der Berufungseinlegung seien die Voraussetzungen erfüllt
. Der Ausschuss schlägt für die Einstufung die Kategorie
Mitläufer vor, es folgen zwei nicht ausgefüllte Seiten. Hiß hatte
in der Zwischenzeit entlastendes Material für einen Prozess gesammelt
, von dem zwei Beispiele Eingang in die Akten gefunden
haben: Wieder wurde der Kollege Grimmig, der schon 1946
in Offenburg um sein Urteil gebeten worden war, das jetzt hier
am 24. Mai 1948 wesentlich günstiger ausfällt, bemüht. Unter
der Überschrift Bescheinigung schreibt er: „Direktor Hiß hat
während seiner Tätigkeit am Gymnasium Offenburg weder einen Kollegen
politisch beeinflusst noch einem politisch anders Gesinnten irgendetwas
nachgetragen oder geschadet." Dieses Entlastungszeugnis
wurde genauso abgestempelt vom Untersuchungsamt für
politische Säuberungen Stockach wie auch das folgende von
einer höheren Instanz. Es stammt vom damaligen Minister für
Kultus und Unterricht in Freiburg, Wohleb, mit Datum vom 22.
Juli 1948 an den „Sehr geehrten Herrn Kollegen". Wohleb, der
1931 im Karlsruher Ministerium Referent für Gymnasien und
als Altphilologe tatsächlich Kollege von Hiß gewesen war, bestätigt
diesem, dass dieser schon 1932 in Anerkennung seiner
fachlichen und pädagogischen Leistungen für einen Direktorposten
vorgesehen gewesen sei. Die Ernennung sei verschoben
worden aus Gründen, die nicht in der Person von Hiß gelegen


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